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AHV-Rechnung 2010 schliesst mit rund zwei Milliarden weniger als im Vorjahr

Freitag, 03.06.2011

Die AHV hat ihre definitive Jahresrechnung 2010 mit einem Überschuss von 1,9 Milliarden Franken abgeschlossen. Im Jahr zuvor waren es 3,9 Milliarden Franken gewesen. Die Zahl der Rentenbezüger nahm wiederum zu.

Die Ausgaben der Altersversicherung AHV betrugen 2010 rund 36,6 Milliarden Franken. Das sind 2,2% mehr als im Vorjahr. Die Renten machten mit 35,7 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus.

Auf der Seite der Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27,5 Milliarden Franken oder 71,3% der gesamten Einnahmen in Höhe von 38,5 Milliarden Franken eingebracht. Die öffentliche Hand als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7 Milliarden Franken bzw. 18,6% der Einnahmen überwiesen. Das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV hat 2010 einen Betrag von 2,2 Milliarden Franken bzw. 5,8% erbracht. Daraus resultiert in der Jahresrechnung 2010 ein Überschuss von 1,9 Milliarden Franken.

Zahl der AHV-Rentenbezüger nimmt zu

Die Zahl der AHV-Rentenbezüger nahm im Vergleich zum Vorjahr um 2,7% (+52’100) zu. Mehr als die Hälfte des Zuwachses (+24’200) entfiel auf AHV-Renten, die im Ausland entrichtet werden. So erhielten Ende 2010 1’981’200 Personen Altersrenten und 120’600 Personen Witwen- oder Witwerrenten. Die Renten wurden in der Schweiz oder ins Ausland ausgerichtet. Zählt man alle Mitglieder der betroffenen Familien zusammen, kamen 2’205’200 Menschen in den Genuss von Renten.

Die durchschnittliche monatliche Altersrente für Bezüger, die allein eine Rente erhalten, lag Ende 2010 für Frauen bei 1’973 Franken und für Männer bei 1’979 Franken. Für Ehepaare, bei denen beide Partner rentenberechtigt sind, betrug der Gesamtbetrag durchschnittlich 3’280 Franken, wobei diese Renten in 87% Prozent der Fälle plafoniert waren. In der Gruppe der unverheirateten Bezüger erhielten ein Drittel der Männer und ein Drittel der Frauen die Maximalrente von 2’280 Franken pro Monat. Von den Ehepaaren erhielten 60% den Maximalbetrag von 3’420 Franken.

Wirtschaftliche Entwicklung ist für AHV-Rechnung entscheidend

Die AHV ist in hohem Mass abhängig von der demografischen Entwicklung. Das Verhältnis der Anzahl Personen im Rentenalter (65 Jahre und älter) und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20–64-jährige), der sogenannte Altersquotient, ist im Zeitraum zwischen 1990 und 2009 von 23,5% auf 28% angestiegen. Bis ins Jahr 2050 dürfte dieses Verhältnis auf über 50% klettern, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt. Das bedeute, dass heute knapp vier Personen im erwerbsfähigen Alter auf eine Person im Rentenalter kämen, während es in 40 Jahren nur noch zwei Personen sein würden.

Abgesehen von vereinzelten Massnahmen, die sich aus dem AHV-Gesetz ergäben, wie die Anpassung des Beitragssatzes, des Rentenalters oder des Mehrwertsteuersatzes, spiele künftig vor allem die wirtschaftliche Entwicklung eine entscheidende Rolle für die AHV-Rechnung.

Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.

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