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ASIP und Arbeitgeber kritisieren Bundesratsentscheid für den BVG-Mindestzinssatz

Mittwoch, 07.11.2018

Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der Pensionskassenverband und die Arbeitgeber hatten auf eine Senkung gehofft. Die bisherige Formel hätte für 2019 einen Zinssatz von nur 0.5% ergeben, so der SAV.

Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) hatte im Sinn der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) eine Anpassung des BVG-Mindestzinssatzes auf 0.75% befürwortet. Doch der Bundesrat hat nun beschlossen, den Mindestzins für 2019 bei 1.0% zu belassen. Dabei hätten die aktuellen Formeln Werte unter 1% als Mindestzins ergeben, so die Kritik vom ASIP und auch dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV).

Zinssatz nach alter Formel wäre viel tiefer gewesen

Das Zinsniveau werde voraussichtlich tief bleiben, so der ASIP. Ein Satz von 0.75% wäre daher durchaus vertretbar gewesen. Trotz Senkung würde auch das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen. Dieses besage, dass ein Drittel der Rente durch das BVG erbracht werden solle. Aktuell liege dieser Beitrag mit 41% immer noch deutlich über diesem Ziel.

Auch für die Arbeitgeber ist ein Zinssatz von 1% zu hoch. Sie argumentieren, dass die bisherige bewährte Formel für 2019 lediglich einen Zinssatz von 0.5% ergeben hätte. Ohne triftige Gründe begründe der Bundesrat diesen Entscheid jetzt aber mit einer neuen Praxis und heble seine beratende Fachkommission damit aus.

Zu hohe Umwandlungssätze führen weiterhin zu Pensionierungsverlusten

Für den ASIP gilt es ferner zu beachten, dass es sich hier um den BVG-Mindestzins handle. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Pensionskassen könnten die Guthaben der Versicherten auch höher verzinsen. Das hätten 2017 – aufgrund der guten Erträge – viele Pensionskassen gemacht.

Es sei jedoch in Erinnerung zu rufen, dass den Versicherten nicht die gesamten Vermögenserträge gutgeschrieben werden könnten. Infolge zu hoher Umwandlungssätze entstünden weiterhin Pensionierungsverluste, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren seien.

Der ASIP fordert daher eine rasche BVG-Revision, in der insbesondere der BVG-Umwandlungssatz endlich gesenkt werden solle (Zeithorizont: 2021/22). Es gehe insbesondere darum, die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern zu reduzieren. Anzustreben sei überdies eine Entpolitisierung der massgebenden BVG-Parameter.

Arbeitgeber fordern eine Entpolitisierung des BVG

Den Mindestzins auf Basis einer Berechnungsformel festzulegen, die dermassen volatil auf Marktschwankungen reagiere, ist für den SAV fragwürdig. Es schade dem guten Ruf der beruflichen Vorsorge und dem Vertrauen der Versicherten.

Für den SAV ist es an der Zeit, das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses grundsätzlich anzupassen. Künftig solle das oberste Organ jeder Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins eigenverantwortlich festlegen. Nur so werde sichergestellt, dass sich der Mindestzins an den wirtschaftlichen Realitäten orientiere und sich gleichzeitig im Interesse der Versicherten den Möglichkeiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen anpasse.

Über den SAV

Der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV vertritt die Interessen der schweizerischen Arbeitgeber in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Als Dachverband vereint er rund 80 regionale und branchenspezifische Arbeitgeberverbände sowie einige Einzelunternehmen aus der Schweiz.

Über den ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 930 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über 550 Milliarden Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

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