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Das System der Hinterbliebenenrenten soll tiefgreifend reformiert werden

Dienstag, 19.04.2022

Eine kinderlose und voll berufstätige Frau erhält bei Ableben ihres Ehemannes eine zeitlich unlimitierte Witwenrente. Ein Vater und Hausmann geht leer aus, sobald das jüngste Kind volljährig ist. Diese Ungleichbehandlung soll korrigiert werden.

Um auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können, möchte der Ausschuss der Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit die Leistungen der Hinterbliebenenrenten gründlich überprüfen. Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern hält er ebenso wie die Unterscheidung nach dem Familienstand für nicht mehr gerechtfertigt.

Damit knüpft der Ausschuss an die parlamentarischen Initiativen «Iv. pa. Gredig. Hinterbliebenenversorgung. Ungleichbehandlung beenden» (21.416), mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, und «Iv. pa. Kamerzin. Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind das 18. Lebensjahr vollendet» (21.511), mit 14 zu 11 Stimmen. Er beschloss ausserdem mit 20 zu 2 Stimmen und 3 Enthaltungen, die Initiative «Iv. Pa. CSSS-N. Gleichbehandlung von Witwen und Witwern» (22.426). Andererseits schlägt er mit 11 gegen 9 und 5 Enthaltungen vor, «Iv. pa. Kamerzin. Gleichstellung von Witwen und Witwern über 45» nicht weiterzuverfolgen (21.512) und urteilte, die Gewährung einer Hinterbliebenenrente an einen kinderlosen Ehegatten entspreche einem überholten Gesellschaftsmodell.

 

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