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Das Vorsorgereglement des Vorsorgewerks Publica wurde angepasst

Mittwoch, 10.04.2019

Um die Weiterbeschäftigung von Personen nach Erreichen des Pensionierungsalters zu erleichtern, wurden im Vorsorgereglement die Sparbeitragssätze ab 65 Jahre angepasst. Neu können sich auch Personen über 65 Jahre einkaufen.

Der Bundesrat hat Änderungen im Vorsorgereglement des Vorsorgewerks Publica genehmigt. Diese wurden vom paritätischen Organ beschlossenen und treten am 1. Mai 2019 in Kraft.

Bei der Pensionskasse Publica sind mehrere Arbeitgeber angeschlossen, die jeweils eigene Vorsorgewerke bilden. So verfügt auch die Publica selbst über ein eigenständiges Vorsorgewerk mit einem dazugehörigen paritätischen Organ. Dieses hat Änderungen im Vorsorgereglement beschlossen.

Anpassungen erleichtern die Berufstätigkeit nach 65 Jahren

So wurden im Vorsorgereglement die Sparbeitragssätze ab 65 Jahre angepasst, wodurch die Weiterbeschäftigung von Personen nach Erreichen des Pensionierungsalters erleichtert wird. Neu können sich auch Personen über 65 Jahre einkaufen, um damit ihre persönliche Vorsorge zu optimieren.

Zudem wurde die Berechnung der Alters-Kinderrente gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) angepasst und Bestimmungen zur Berufsinvalidität gestrichen.

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