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Der ASIP begrüsst den gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner für eine BVG-Revision

Dienstag, 02.07.2019

Der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Gewerkschaftsbund haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine BVG-Reform geeinigt. Der Pensionskassenverband begrüsst dies und unterstreicht die Dringlichkeit.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt in einem Kommentar zu den Sozialpartnerverhandlungen betreffend eine BVG-Reform Stellung. Wie er schreibt, trage der Vorschlag einigen Forderungen der Branche Rechnung, insbesondere derjenigen nach einer sofortigen und deutlichen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes, von aktuell 6.8% auf neu 6%.

Auf die Probe gestellt wird die Lösung der Sozialpartner allerdings durch den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), der den Kompromiss der Sozialpartner nicht mittragen will. Er hat Bundesrat Alain Berset eigene Vorschläge für eine BVG-Reform präsentiert.

Umwandlungssatzsenkung vergrössert Handlungsspielraum für die Branche

Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Umwandlungssatzsenkung vergrössere laut ASIP jedoch den Handlungsspielraum für die ganze Branche und sei ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die heute bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern dadurch nur reduziert und nicht vollständig behoben werde. Für den ASIP entsprechen die Vorschläge, an der Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge festzuhalten, den Koordinationsabzug zu reduzieren sowie die Altersgutschriften anzupassen, grundsätzlich den kürzlich von ihm gemachten Vorschlägen.

Lebenslänglicher Zuschlag soll mit Lohnbeiträgen finanziert werden

Zur Sicherung des Leistungsniveaus für die älteren Versicherten sowie zur besseren Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und tieferen Einkommen schlagen die Sozialpartner einen altersabhängigen fixen und lebenslänglichen Zuschlag für alle Rentenbezüger vor. Dieser Zuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0.5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund 850'000 Franken finanziert werden. Dagegen sollen die heutigen über den Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur entfallen.

ASIP will den Vorschlag und seine Auswirkungen im Detail prüfen

Damit werde innerhalb der zweiten Säule ein im Umlageverfahren und über den Sicherheitsfonds organisiertes neues Element eingeführt, unterstreicht der ASIP. Diesen im Gesamtkontext BVG neuen Vorschlag will der Verband als Vertreter der Pensionskassen, die ihn umzusetzen haben, im Detail prüfen, vor allem bezüglich des Geltungsbereichs, der Praxistauglichkeit und der Auswirkungen auf die einzelnen Pensionskassen.

Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig

Wie die Sozialpartner erwarte auch der ASIP, dass der Bundesrat auf der Basis der Verhandlungsergebnisse nun rasch eine Vernehmlassung durchführe mit anschliessender Ausarbeitung einer Botschaft, damit die Revision nach der parlamentarischen Beratung möglichst bald in Kraft gesetzt werden könne, fordert der ASIP.

Reformen in der beruflichen Vorsorge seien dringend notwendig. Notwendig sei aber auch die richtige Kombination der verschiedenen möglichen Anpassungen bei der Suche nach einer im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähigen Lösung, betont der Verband. In diesem Sinn hätten die Sozialpartner einen sicher noch vertieft zu prüfenden, aber konstruktiven Vorschlag gemacht.

Über den ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über 550 Milliarden Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

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