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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bankengesetzes

Freitag, 08.03.2019

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bankengesetzes eröffnet. Die Regeln für die Bankensanierung wurden überarbeitet, jene zur Einlagensicherung gestärkt und die Bestimmungen zur Segregierung von Bucheffekten ergänzt.

Zur Stärkung der Rechtssicherheit sollen mit dem teilrevidierten Bankengesetz (BankG) vor allem diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankert werden, die wie etwa die Kapitalmassnahmen (z.B. ein Bail-in) in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen. Mit einer Anpassung des Pfandbriefgesetzes wird zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt. Das aktuelle Bankengesetz regelt das Sanierungsverfahren für Banken nur in den Grundzügen; die Details finden sich in der Bankeninsolvenzverordnung-FINMA.

Einlagensicherung wird gestärkt

Im Weiteren sollen die Banken die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Kommt eine beitragspflichtige Bank im Anwendungsfall ihrer Zahlungspflicht nicht nach, so verwendet die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte.

Auf eine Revision des Einlagensicherungssystems mit einem von den Banken zu äufnenden Sicherungsfonds konnte so verzichtet werden. Die Frist zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung an den Konkursliquidator wird von zwanzig auf sieben Tage verkürzt. Nach Eingang der Zahlungsinstruktionen des Bankkunden sind diesem die gesicherten Einlagen innert weiterer sieben Tage auszuzahlen.

Bucheffektengesetz wird angepasst

Mit einer Anpassung des Bucheffektengesetzes wird sodann für alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten die Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen eingeführt. Führt die Verwahrungskette ins Ausland, so hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausländischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen. In diesem Rahmen soll auch die Information der Kundinnen und Kunden verbessert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2019.

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