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Der Bundesrat setzt die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Kraft

Mittwoch, 29.11.2023

Künftig wird mit Busse bestraft, wer in einem Angebotsprospekt oder in einer Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots unwahre oder unvollständige Angaben macht. Damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Der Bundesrat hat beschlossen, eine Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) per 1. Februar 2024 in Kraft zu setzen. Das Parlament hat am 29. September 2023 die Änderung des FinfraG zur Schaffung der neuen Strafbestimmung verabschiedet.

Die Änderung geht zurück auf die parlamentarische Initiative 18.489 «Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten». Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 17. März 2023 für die vorgeschlagene Schaffung der neuen Strafbestimmung ausgesprochen.

Die Strafbestimmung soll – unter dem Vorbehalt, dass dagegen bis zum 18. Januar 2024 kein Referendum zustande kommt – per 1. Februar 2024 in Kraft treten.

 

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