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Der Bundesrat will die Stabilität des Finanzsektors weiter stärken

Freitag, 11.03.2022

Das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors soll ergänzt werden. Der Bundesrat hat eine staatliche Liquiditätssicherung beschlossen, womit Bund und Nationalbank die Liquidität einer systemrelevanten Bank sichern können.

Der Bundesrat hat Eckwerte für eine staatliche Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop») beschlossen. Mit einem Public Liquidity Backstop könnten Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) die Liquidität einer systemrelevanten Bank stärken, wenn sich diese in einem Sanierungsverfahren befindet. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) soll bis Mitte 2023 dazu eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.

Es braucht Instrumente, damit eine Sanierung gelingt

Die globale Finanzkrise 2007–2009 habe gezeigt, wie bedeutend Liquidität für die Stabilität von systemrelevanten Banken und für die gesamte Volkswirtschaft sei, wie der Bundesrat erklärt. Um die Krisenfestigkeit der systemrelevanten Banken zu stärken, und das Risiko volkswirtschaftlicher Verwerfungen zu reduzieren, setze die Schweizer Gesetzgebung auf erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen sowie auf eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit (Too-big-to-fail-Regulierung). Damit eine allfällige Sanierung gelinge, brauche es einen glaubwürdigen und umsetzbaren Sanierungsplan, eine hinreichende Verlusttragung durch Gläubiger (Bail-in-Kapazität), um die Bank bei drohender Insolvenz rekapitalisieren zu können, und ausreichend Liquidität, führt der Bundesrat aus.

Revidierte und erhöhte Liquiditätsanforderungen stärken Widerstandsfähigkeit

Er führt weiter an, dass die revidierten und erhöhten Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft treten würden, und für ein breites Spektrum von möglichen Krisenfällen sicherstellen sollten, dass betroffene Institute über ausreichend Liquidität verfügten. Damit werde die vom Bankengesetz verlangte höhere Widerstandsfähigkeit im Vergleich zu nicht systemrelevanten Banken gewährleistet.

Aber auch mit erhöhten Liquiditätsanforderungen seien Situationen denkbar, in denen die liquiden Mittel einer systemrelevanten Bank nicht ausreichten, um eine Sanierung erfolgreich umzusetzen, räumt der Bundesrat ein. Bereits heute werde in zweiter Linie zusätzliche Liquidität über die ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB bereitgestellt (Emergency Liquidity Assistance).

Staatliche Liquiditätssicherung soll im Markt Vertrauen bilden

Um das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Überlebensfähigkeit einer rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Bank zu erhöhen, soll künftig in dritter Linie zusätzliche Liquidität temporär über eine staatliche Liquiditätssicherung, einen sogenannten Public Liquidity Backstop, zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist eine staatliche Massnahme, um eine in der Schweiz domizilierte systemrelevante Bank rasch und subsidiär mit Liquidität zu versorgen, falls dies für die erfolgreiche Sanierung erforderlich sein sollte.

Der Public Liquidity Backstop trage dazu bei, dass bisherige oder neue Marktteilnehmer bereit seien, mit der betreffenden Bank Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten bzw. einzugehen, so der Bundesrat. Seine Existenz wirke daher präventiv, bevor überhaupt Liquiditätshilfe erforderlich sei. Das Instrument sei nicht zu verwechseln mit einer staatlichen Rettung einer systemrelevanten Bank.

Public Liquidity Backstop erhöht Erfolgschancen einer Sanierung

Ein Public Liquidity Backstop gehöre international zum Standard-Kriseninstrumentarium, wie der Bundesrat weiter erklärt. Er erhöhe die Erfolgschancen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank und würde die systemrelevanten Banken in der Schweiz mit ihren ausländischen Konkurrenten gleichstellen.

Gemäss den am 11. März 2022 vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten soll der Public Liquidity Backstop gesetzlich verankert werden. Liquiditätshilfe an eine systemrelevante Bank würde durch die SNB in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens geleistet werden. Er soll zudem mit einem Konkursprivileg ausgestattet werden, um allfällige Verluste für den Bund zu vermeiden, und einen Abgeltungs- und Sanktionsmechanismus voraussetzen.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis Mitte 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

 

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