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«Der Hauptteil der Insolvenzleistungen geht an Vorsorgewerke der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen»

Dienstag, 21.05.2019

Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen ist für die meisten Kassen eine Herausforderung. Die Insolvenzen gingen 2018aber leicht zurück. Das Finanzergebnis des Sicherheitsfonds war dennoch negativ und die Fondsreserve sank.

Nach dem ausgezeichneten Anlagejahr 2017 mussten die Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2018 praktisch in allen Anlagebereichen negative Renditen verzeichnen und die Deckungsrade gingen entsprechend zurück. Auch wenn die meisten Kassen nach wie vor über Reserven verfügen, so sind die Aussichten aufgrund des weiterhin sehr tiefen Zinsniveaus für die nächsten Jahre durchzogen, wie der Sicherheitsfonds BVG in seinem Geschäftsbericht 2018 schreibt.

Insolvenzleistungen gingen leicht zurück

In Anbetracht des nach wie vor geltenden hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6.8% bleiben für die Vorsorgeeinrichtungen die Höhe der Leistungen und deren Finanzierung eine Herausforderung. Aufgrund der tieferen zu übernehmenden Rentenverpflichtungen gingen die Insolvenzleistungen trotz höherer Vorschusszahlungen jedoch leicht zurück und betrugen im Jahr 2018 noch 59,1 Millionen Franken.

Hauptteil der Insolvenzleistungen ging an Vorsorgewerke der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen und der Auffangeinrichtung

Der Hauptteil der Leistungen erfolgte mit 52,9 Millionen Franken erneut an Vorsorgewerke der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen und der Auffangeinrichtung. Mit 3’707 erledigten Eingaben wurde in diesem Bereich der Höchstwert des letzten Jahres nochmals leicht übertroffen.

Unter Berücksichtigung der Anpassung bei den Rentenverpflichtungen aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes von 11,4 Millionen Franken sowie der Rückzahlungen aus Liquidationen von 4,1 Millionen Franken resultierten für den Sicherheitsfonds im letzten Jahr Insolvenzleistungen von 66,4 Millionen Franken.

Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds schloss mit einem Defizit

Das Finanzergebnis des Sicherheitsfonds lag im Berichtsjahr bei -39,9 Millionen Franken. Die Performance auf dem Anlagevermögen betrug -3.23 % (Vorjahr +7.4 %). Die Vermögensverwaltungskosten (unter Einschluss der Kostenkennzahlen aus TER) betragen, gleich wie im Vorjahr, tiefe 0.13%. Die Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds schloss mit einem Defizit von 93,8 Millionen Franken (Vorjahr +28.1 Mio. CHF). Die Fondsreserve sank per 31. Dezember 2018 von 672,5 Millionen auf 578,7 Millionen Franken.

Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte im Mai 2018 auf Antrag des Stiftungsrates für das Bemessungsjahr 2019 die Beitragssätze des Sicherheitsfonds von 0.12 % für die Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruktur respektive von 0.005 % zur Finanzierung der Insolvenzleistungen und aller übrigen Aufgaben.

Anfragen zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben nahmen markant zu

Die Anfragen bei der Zentralstelle 2. Säule haben im Jahr 2018 nochmals markant zugenommen. Der Sicherheitsfonds ist in dieser Funktion eine wichtige Anlaufstelle für Personen mit Fragen zur beruflichen Vorsorge. Im Berichtsjahr bearbeitete die Geschäftsstelle gut 60’000 Anfragen zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben. In rund 75% der Fälle konnte mindestens ein Guthaben zugeordnet werden. Insgesamt wurden knapp 85’000 Guthaben und damit nochmals deutlich mehr als im Vorjahr zugeordnet. Hintergrund der starken Zunahme ist die seit zwei Jahren geltende generelle Meldepflicht für Vorsorgeguthaben. Rund 12% der Anfragen erfolgten durch Gerichte und Anwälte im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren.

Mit der generellen Meldepflicht für Vorsorgeguthaben, welche mit der Vorlage zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung auf Anfang 2017 eingeführt wurde, waren im Berichtsjahr zum zweiten Mal sämtliche Personen mit einem Vorsorgeguthaben an die Zentralstelle zu melden. Für die Datenmeldungen wurde ein elektronisches Portal eingerichtet. Im Berichtsjahr meldeten 1’758 Einrichtungen 7,1 Millionen Personen mit einem Guthaben.

Anfragen zu vergessenen Guthaben aus EU- und EFTA-Staaten legten ebenfalls zu

Nach Ablauf von zehn Jahren nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters sind nicht geltend gemachte Guthaben an den Sicherheitsfonds zu übertragen (vergessene Guthaben). Per Ende 2018 verwaltete der Sicherheitsfonds gut 19’000 vergessene Guthaben über total 123,1 Millionen Franken von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.

Die Zahl der Anfragen bei der Verbindungsstelle zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA zur Abklärung der Versicherungssituation bei Barauszahlung wegen Verlassens der Schweiz nahm 2018 um fast 20% auf 8’396 zu.

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