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Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mietverhältnisse beträgt weiterhin 1.5%

Montag, 03.06.2019

Der für Mietverhältnisse massgebliche Referenzzinssatz beträgt 1.5% und ist damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2019 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1.45% auf 1.43% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1.5%. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1.38% sinkt oder auf über 1.62% steigt.

Referenzzinssatz ist seit zwei Jahren unverändert

Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Juni 2017 bei 1.5%. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. 

Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.5% basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt.

Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40% der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.

Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz basiert auf dem Referenzzinssatz

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

Über den hypothekarische Referenzzinssatz

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die nächste Publikation ist für den 2. September 2019 vorgesehen.

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