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Der Vorbezug von Pensionskassengeldern unterliegt gewissen Regeln

Donnerstag, 21.03.2019

Viele Schweizer träumen von Wohneigentum. Die Frage ist meist, wie es sich finanzieren lässt. Eine Variante ist der Vorbezug von Pensionskassengeldern. Dabei gilt es einziges zu beachten.

Wohneigentum ist bei Herrn und Frau Schweizer beliebt. Jeder Dritte möchte sich in den nächsten Jahren den Traum eines Eigenheims erfüllen – bei den unter 30-Jährigen ist es gemäss einer durch die GFK durchgeführten Studie sogar jeder Zweite. Bis ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt jedoch genug Geld für eine Eigentumswohnung gespart hat, dauert es acht Jahre und drei Monate. Für ein Einfamilienhaus beträgt die Dauer gar zehn Jahre. Dabei wird die Spardauer an den durchschnittlichen Kosten für eine Eigentumswohnung von 840'000 Franken und für eine Einfamilienhaus von 1,2 Millionen Franken gemessen. Wer Wohneigentum erwerben will, muss also tief in die Tasche greifen, auch weil die Eigenkapitalvorschriften zur Finanzierung von Immobilien in den letzten Jahren verschärft wurden.

Der Vorbezug von Pensionskassengeldern hilft bei der Finanzierung

Eine mögliche Finanzierungsvariante ist der Vorbezug von Pensionskassengeldern. Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum, indem Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben für dessen Finanzierung vorzeitig bezogen oder dem Hypothekargläubiger verpfändet werden dürfen. Dadurch verringert sich zwar das Altersguthaben, doch gilt Wohneigentum auch als eine Form der Altersvorsorge. 

Die Immobilie muss selber bewohnt werden

Für den Vorbezug von Pensionskassengeldern müssen allerdings gewisse Regeln eingehalten werden. So muss der Vorbezug für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes oder einer Ferienwohnung mit Pensionskassengeldern ist nicht erlaubt.

Zum Kauf sind mindestens 10% eigenes Kapital notwendig

Wer Wohneigentum erwerben will, muss mindestens 10% des Kaufpreises mit eigenem Kapital abdecken können. Dazu zählen Ersparnisse ebenso wie Wertpapiere oder andere geldwerte Sachen. Diese 10% können jedoch nicht mit Geld aus einem Vorbezug von Pensionskassengeldern gezahlt werden. Für die restliche Finanzierung kann Pensionskassengeld verwendet werden, wobei der grössere Teil zumeist mittels einer Hypothek finanziert wird.

Auch das Alter des Hypothekarnehmers spielt eine Rolle

Für den Immobilienerwerb darf bis zum 50. Lebensjahr das gesamte Pensionskassenguthaben vorbezogen werden. Danach gibt es jedoch eine altersmässige Beschränkung. So ist der maximal mögliche Vorbezug auf das im 50. Lebensjahr vorhandene Altersguthaben oder die Hälfte des aktuellen Altersguthabens beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Für den Bezug gibt es einen Mindestbetrag

Der Mindestbetrag für den Vorbezug liegt bei 20‘000 Franken. Zwischen zwei Vorbezügen müssen zudem mindestens fünf Jahre vergehen. Manche Pensionskassen erlauben Vorbezüge ausserdem nur bis zu drei Jahre vor der Pensionierung.

Der Ehepartner muss zustimmen

Um einen Vorbezug tätigen zu können, benötigen verheiratete Personen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners. So auch bei eingetragenen Partnerschaften. 

Die Überweisung braucht Zeit

Ein Vorbezug muss der Pensionskasse rechtzeitig gemeldet werden. Bis das Geld zur Auszahlung gelangt, können mehrere Monate vergehen. Potenzielle Immobilienkäufer sollten dies berücksichtigen, da es die vertraglichen Konditionen tangieren könnte. 

Pensionskassen in Unterdeckung sind zu keiner Zahlung verpflichtet

Ist eine Pensionskasse in Unterdeckung, kann sie den Vorbezug je nach Vorsorgereglement einschränken oder ganz verweigern. Bevor man den Erwerb von Wohneigentum angeht, sollte man sich also über die finanzielle Situation der Pensionskasse und die genauen Bestimmungen für einen Vorbezug informieren.

Pensionskassengeld kann verpfändet statt vorbezogen werden

Wer sein Altersguthaben sowie den Versicherungsschutz bestehen lassen will, kann das eigene Pensionskassengeld auch nur verpfänden statt es vorbeziehen. Damit dient es der Bank, welche eine Hypothek gibt, als Sicherheit. Sie gewährt dadurch unter Umständen einen höheren Hypothekarkredit. Verglichen zum Vorbezug erhöht sich dadurch allerdings die Hypothekarzinsbelastung für den Immobilienkäufer, da das eingebrachte Eigenkapital geringer ist und die Hypothek somit höher.

Vorsorgeguthaben und Versicherungsschutz verringern sich

Der Bezug von Pensionskassengeldern hat finanzielle Folgen – vor allem im Alter. So führt das reduzierte Altersguthaben zu einer tieferen Rente und je nach Vorsorgeeinrichtung zu tieferen Versicherungsleistungen bei Invalidität oder Tod. Beim Vorbezüger können dadurch später finanzielle Schwierigkeiten auftreten. Um die negativen Folgen zu vermeiden, können vor der Pensionierung Gelder wieder in die Kasse einbezahlt werden.

Säule 3a-Bezüge sind eine Alternative

Um die Pensionskassengelder zu schonen, können auch Guthaben aus der Säule 3a vorbezogen werden. Für den Vorbezug aus der Säule 3a gelten ähnliche Regeln wie für die zweite Säule. Der Mindestbezugsbetrag entfällt hier allerdings. Ein Rückkauf in die Säule 3a ist nach dem Bezug des Geldes zudem nicht mehr möglich.

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