Der Zinsabzug auf im Betrieb investiertem Eigenkapital beträgt neu 0.5%
Selbständigerwerbende können für das Steuerjahr 2017 neu 0.5% Zins (statt wie bisher 0%) auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital vom Einkommen abziehen. Dies dank einem leichten Anstieg der Durchschnittsrendite von CHF-Anleihen.
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2017 neu 0.5% (2016: 0%). Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV «der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank».
Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von Schweizerfranken-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“ mit einer Laufzeit von 8 Jahren.
Die Daten werden im Datenportal der SNB unter data.snb.ch/de publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0.30%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2017 ein Zinssatz von 0.5% resultiert.
Keine Kommentare gefunden