Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Die 13. AHV-Rente wirkt sich auch auf die 2. und 3. Säule aus

Freitag, 15.03.2024

Die Initiative zur Einführung einer 13. AHV-Rente wurde von Volk und Ständen bekanntlich angenommen. Was die Umsetzung betrifft, so ist allerdings noch vieles unklar, wie Experten erklären.

Cyrill Habegger und Pius Baumgartner von der PensExpert AG gehen davon aus, dass Rentner zukünftig (ab 2026) auf Renten aus der 1. Säule eine Rentenerhöhung um 1/12 oder 8.33% erhalten. Diese Rentenerhöhung dürfte wohl monatlich ausbezahlt werden. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von 29'400 Franken pro Jahr bzw. von monatlich 2450 Franken erhält, würde daher ab 2026 bei gleichbleibenden Maximalrenten einen Zuschlag von 2450 Franken pro Jahr bzw. gerundet von 204 Franken pro Monat erhalten (Rente neu: CHF 31’850.– pro Jahr). Mit der Einführung einer 13. AHV-Rente sind aber weitere Punkte zu beachten.

AHV-Renten erfahren aufgrund Mischindex einen Teuerungsausgleich

Laut den Autoren ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten per 2025 aufgrund der Teuerung ohnehin erhöht werden (Mischindex). Zusätzlich soll ab 2026 eine weitere AHV-Rente (13. AHV-Rente) ausbezahlt werden.

Steuerbares Einkommen erhöht sich

Die Autoren weisen darauf hin, dass durch die Einführung einer 13. AHV-Rente das Einkommen bei Rentnern steigt, während die Abzüge gegenüber der heutigen Situation unverändert bleiben (Ausnahme: Einführung neuer zusätzlicher Abzüge für Rentner aufgrund einer Steuergesetzrevision). Das bedeutet gemäss den Autoren, dass sich das steuerbare Einkommen von Rentnern erhöht und deren Steuerbelastung damit steigt. Je nach übrigem Einkommen soll die zusätzliche Steuerbelastung bis zu 33% (im Kanton Luzern) betragen. Gemäss einem Artikel in der Luzerner Zeitung sei für den Kanton Luzern und die Gemeinden mit Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Die Einführung der 13. AHV-Rente dürfte daher zu einem Geldsegen für die öffentliche Hand führen, so der Artikel.

Diverse Kennzahlen ändern

Diverse Kennzahlen im Bereich der Sozialversicherungen sind an die maximale AHV-Altersrente geknüpft. Wenn nun 13. AHV-Renten ausbezahlt würden, müsse dies daher auch Konsequenzen für diese Kennzahlen haben, sagen die Autoren.

Maximalbeitrag an die Säule 3a (mit PK-Anschluss):

  • Beitrag aktuell: CHF 7056.– (24% von CHF 29’400.–)
  • Neu wären dies CHF 7644.– (24% von CHF 31’850.–).

SIFO-Limite / Eintrittshöhe für 1e-Plan:

  • Beitrag aktuell: CHF 132’300.– (450% von CHF 29’400.–)
  • Neu wären dies CHF 143’325.– (450% von CHF 31’850.–).

Nicht zu vergessen sei die Berechnung des BVG-Koordinationsabzuges. Bei den vorstehenden Berechnungen seien die teuerungsbedingten Erhöhungen der Altersrenten per 2025 jedoch noch nicht berücksichtigt.

Tiefere Beiträge an die 2. Säule von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

(Basis-Pensionskasse/umhüllende PK-Lösung)

Durch die Erhöhung der maximalen AHV-Rente steigt auch der BVG-Koordinationsabzug. Dieser beträgt aktuell 7/8 der maximalen AHV-Rente. Bei einer höheren maximalen AHV-Rente würde der Koordinationsabzug gemäss den Autoren von CHF 25’725.– auf CHF 27’869.– erhöht werden. Bei Versicherungslösungen, die «nur» den AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug versicherten, würden daher der versicherte Lohn und damit die Beiträge sinken.

Die Autoren führen das Beispiel AHV-Lohn mit CHF 100’000.– an:

  • Versicherter Lohn (aktuell): CHF 74’275.–
  • Sparbeiträge Total (aktuell 15%): CHF 11’141.–
  • Versicherter Lohn (zukünftig): CHF 72’131.–
  • Sparbeiträge Total (zukünftig 15%): CHF 10’820.–

Maximale Beiträge an die Säule 3a steigen

Durch die reduzierten Beiträge dürften das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden sowie der Gewinn der Unternehmen steigen, was nochmals zu gewissen Mehreinnahmen bei den Steuern für die öffentliche Hand führen würde, sagen die Autoren. Diese Mehreinnahmen dürften teilweise wieder kompensiert werden, weil auch die maximalen Beiträge an die Säule 3a steigen und wohl von vielen Arbeitnehmenden zusätzlich ausgeschöpft werden würden.

13. AHV-Rente hat auch Auswirkungen auf die 2. Säule

Die Autoren gehen also davon aus, dass die Einführung der 13. AHV-Rente auch Auswirkungen auf die 2. Säule haben wird, da viele Kennzahlen an die einfache AHV-Rente geknüpft sind. Zusätzlich stimmt das Schweizer Stimmvolk noch über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab; im Falle einer Annahme stehen weitere Änderungen an.

 

Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.