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Die Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung von Basel III tritt 2025 in Kraft

Donnerstag, 30.11.2023

Der Bundesrat hat die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken angenommen. Mit dieser Vorlage werden die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt.

Banken müssen künftig risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln beziehungsweise weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegen. Dies steht im Zentrum der nationalen Umsetzung der Basel-III-final-Standards. Für den Bankensektor wird im Durchschnitt keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel erwartet. Insbesondere für die UBS werden die Eigenmittelanforderungen aber voraussichtlich steigen. Zudem wird durch die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken (ERV) der Spielraum von internen Modellen zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen begrenzt sowie eine transparente und international vergleichbare Berechnung von Eigenmitteln erreicht.

Solvenz und Liquidität der Banken sollen gestärkt werden

Basel III ist ein umfassendes Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), mit dem besonders die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden sollen. Der BCBS hat das finalisierte Rahmenwerk im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken vervollständigt.

«Too-Big-To-Fail»-Regulierung für systemrelevante Banken wird evaluiert

Die nationale Umsetzung der Basel-III-final-Standards wurde geraume Zeit vor der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 angegangen. Deren Notwendigkeit wurde durch diese Krise zusätzlich unterstrichen. Die Umsetzung wird die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes und die Grundlage für internationale Geschäfte der Schweizer Banken weiter stärken. Eine Evaluation zur sogenannten «Too-Big-To-Fail»-Regulierung für systemrelevante Banken wird zudem im Rahmen des Berichts des Bundesrates gemäss Artikel 52 Bankengesetz erfolgen, der im Frühjahr 2024 vorliegen soll.

Anpassungen wurden vom EFD, der FINMA und der SNB erarbeitet

Die Anpassungen wurden vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizerischen Nationalbank im intensiven Austausch mit der Bankenbranche erarbeitet. Darüber hinaus wurden die Umsetzungsentwürfe in Australien, der EU, Hongkong, Kanada, Singapur, Grossbritannien und den USA als Vergleich berücksichtigt. Australien, Japan und Kanada haben ihre Regulierung bereits angepasst.

Umsetzung der finalen Basel III Standards tritt 2025 in Kraft

In der Schweiz tritt die Umsetzung der finalen Basel III Standards 2025 in Kraft. In der EU und den USA ist die Umsetzung auf den 1. Januar resp. den 1. Juli 2025 vorgesehen. Das EFD wird den Bundesrat bis spätestens Ende Juli 2024 nochmals über den Stand der internationalen Umsetzung informieren.

 

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