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Die Eigenmittelverordnung für Banken ändert

Montag, 04.07.2022

Das EFD hat die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken eröffnet. Mit dieser Vorlage sollen die finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt und Schweizer Banken gleichbehandelt werden.

Mit der Überführung der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards in Schweizer Recht soll gewährleistet sein, dass der Schweizer Bankenplatz im internationalen Wettbewerb weiterhin über gute Bedingungen verfügt. Die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) dauert bis am 25. Oktober 2022. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, falls kurz vor deren Ablauf wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe veröffentlichen sollten. Dies teilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF mit.

Risikoreichere Geschäfte brauchen mehr Eigenmittel

Mit der vorgeschlagenen Anpassung der ERV sollen risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Diese stärkere Differenzierung nach Risiken kann Banken unterschiedlich betreffen: Im Durchschnitt werden sich die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – nicht wesentlich ändern.

Berechnungen der Kapitalanforderungen sollen transparent und vergleichbar sein

Andererseits wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert. Für Banken, die gewisse Anforderungen mittels interner Modelle berechnen, wird dabei der Spielraum im Vergleich zu den Standardverfahren der übrigen Banken begrenzt.

Gewisse Regulierungen werden in der ERV verankert

Schliesslich sollen gewisse Regulierungen, die bislang auf Stufe von Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geregelt waren, in der ERV verankert und gewisse Artikel der ERV den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

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