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Die Eigenverantwortung zur Altersvorsorge steigt

Freitag, 05.04.2019

Für die meisten Schweizer ist das Pensionskassenguthaben der grösste Vermögensbestandteil. Wie die Pensionskassen damit umgehen, ist deshalb wichtig. Vorsorgenehmer stehen aber auch vermehrt in der Eigenverantwortung.

Pensionskassenverwalter konnten 2017 auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Der Vermögenszuwachs betrug über 100 Milliarden Franken, welche sich auf die Beiträge der aktiv Versicherten (17%), die Beiträge der Arbeitgeber (24%) und die Vermögenserträge (59%) verteilten, wie die Schweizer Pensionskassen Studie 2018 von Swisscanto verrät. Damals lieferte der so genannte dritte Beitragszahler eine durchschnittliche Rendite von 7.64%. Anders im Jahr 2018, welches für viele Pensionskassen das schlechteste Jahr seit der globalen Finanzkrise war, wie die UBS mitteilte. Statt einer Rendite von durchschnittlich 7.97% erzielten deren beobachtete Pensionskassen eine Rendite von -3.45%. 

Pensionskassen haben Anteile einzelner Anlageklassen angepasst

Die Pensionskassen reagierten bereits 2017 auf die Problematik der niedrigen Zinsen mit einer Verringerung der Anlagekategorie Obligationen (30.3% nach 32.4%). Im Gegenzug haben sie die Aktienquote in den Portfolios angehoben (32.1% nach 30.7%). Und selbst im schlechten Anlagejahr 2018 performten Aktien am besten. Obligationen, welches traditionell die wichtigste Anlageklasse für Schweizer Pensionskassen ist, gaben diese Rolle damit erstmals an Aktien ab. Experten begrüssen diese Entwicklung, weil sich damit auf langfristige Sicht die Möglichkeit bietet, die Risikoprämie von Aktien abzuschöpfen.

Anlagerichtlinien limitieren die Vermögensaufbau

In ihrer Anlagepolitik sind Pensionskassen allerdings limitiert. Mit der Einführung des BVV2 (Anlage-) Reglements wurden den Pensionskassenmanagern bereits 1985 Leitplanken für die Vermögensaufteilung auferlegt. Kritiker bemängeln denn auch, dass die Einhaltung der Maximal-Limiten der einzelnen Anlagekategorien die Performance insgesamt einschränke. Unter dem Druck sinkender Renditen gehen manche Asset Manager mittels höherer Aktienquoten sowie alternativer Anlagen allerdings beträchtlich höhere Anlagerisiken ein.

Umwandlungssatz bzw. Leistungsverpflichtungen sind zu hoch

Diesen Restriktionen im Vermögensaufbau stehen hohe Leistungsverpflichtungen gegenüber, u.a. weil der gesetzlich vorgeschriebene Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium von 6.8% zu hoch ist. Pensionskassen, welche umhüllende Vorsorge anbieten, versuchen daher, Anpassungen des Leistungsziels vorzunehmen, sprich die Umwandlungssätze zu senken, was sie mit einer Verstärkung des Sparprozesses und Übergangsbestimmungen für die älteren Versicherten abzufedern oder auszugleichen versuchen. Denn gerade in den performancemässig mageren Jahren bestehen Umverteilungseffekte von den aktiven Versicherten hin zu den Rentenbezügern wegen zu hoher technischer Zinssätze und wegen Pensionierungsverlusten infolge der zu hohen Umwandlungssätze.

Trend hin zu Kapitalbezügen im Überobligatorium steigt

Alleine 2015 wurden in der zweiten Säule über 5 Milliarden Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt – zum Ärger vieler Versicherter, wie die Credit Suisse in einer Studie belegt. Inzwischen liegt die Umverteilung bei Zwei Dritteln der BVG-Erträge. Ihr Rat weist auf die 1e-Vorsorgelösungen hin, welche Besserverdienende vor dieser Umverteilung schützen würden. Sie setzten aber zwingend einen Kapitalbezug voraus.

Und tatsächlich werden aus der zweiten Säule jährlich knapp 7 Milliarden Franken bezogen, wie die Studie belegt. Das entspricht einer Zunahme von 15% in vier Jahren. Gemäss den Vorsorgeexperten der Credit Suisse dürfte sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verstärken.

Vorsorgelücken sollten frühzeitig erkannt und geschlossen werden

Unternehmen wiederum sehen in Kapitalbezügen eine Möglichkeit, sich von Pensionsverpflichtungen zu entbinden. Doch nicht alle Versicherten wissen mit dem Kapitalbezug umzugehen; es drohten Vorsorgelücken. Diese sollten frühzeitig erkannt und geschlossen werden.

Eigenverantwortung zur privaten Vorsorge steigt

Vorsorgenehmer stehen aufgrund dieser Entwicklungen vermehrt in der Eigenverantwortung. So kann die private Vorsorge mittels der Säule 3a und neuerdings auch der zweiten Säule (1e-Pläne) aufgebaut werden.

1e-Lösungen haben gewisse Restriktionen

Grundsätzlich können alle Lohnbestandteile über 126’900 Franken in 1e-Pläne einbezahlt werden. Viele Pensionskassen bieten den Versicherten allerdings erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe überhaupt einen 1e-Plan an. Die Einkommenshöhe liegt oftmals deutlich über 140’000 Franken. 

Je nach Pensionskasse stehen den Versicherten dann zehn Anlagestrategien mit wenig bis viel Risiko zur Auswahl. Anders als im Obligatorium und im Überobligatorium zahlt der Arbeitgeber keinen Beitrag an 1e-Lösungen. Der Versicherte muss die Zahlungen selbst erbringen. 

Ein Jobwechsel kann Hürden bergen

Wer den Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse wechselt, kann mit 1e-Plänen unter Umständen Problemen begegnen. Der 1e-Plan muss bei einem Stellenwechsel aufgelöst und beim neuen Arbeitgeber erneut abgeschlossen werden. Oftmals unterscheiden sich aber die Angebote der Anbieter. Zudem fallen durch den Verkauf und Kauf von Wertpapieren Kosten an.

Wird jemand frühzeitig entlassen, muss er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren. Der Versicherte kann seinen 1e-Plan somit nicht einfach weiterlaufen lassen; er kann auch nicht irgendwann später eine Kapitalauszahlung verlangen.

Auch ein Wechsel ins Ausland hat Folgen

Ein Wechsel des Arbeitnehmers ins Ausland hat Steuerfolgen und kann teuer werden. Denn beispielsweise in Deutschland werden 1e-Pläne nicht analog der BVG-Gelder eingeschätzt.

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