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Die Leistungen der verschiedenen Pensionskassen können stark variieren

Dienstag, 12.03.2019

Die Pensionskasse ist für viele Pensionierte die wichtigste Einkommensquelle. Dabei entscheidet auch die Qualität der Pensionskasse über die Rentenhöhe. Darum prüfe, wer sich bindet, damit er sein Alterseinkommen gesichert findet!

Wer eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber sucht, sollte dabei auch dessen Pensionskasse im Auge haben. Dies umso mehr, als jemand, der mit 64 oder 65 Jahren in Rente geht, statistisch gesehen noch eine Lebenserwartung von mehr als 20 Jahren hat. 2015 machte die Rente aus der Pensionskasse für Haushalte 24’000 Franken pro Jahr aus (Median), wie Daten des Bundesamtes für Statistik (BfS) belegen. Das Einkommen aus der beruflichen Vorsorge lag somit 11% über jenem aus der AHV. Für Gutverdienende macht das Renteneinkommen aus der zweiten Säule einen noch höheren Anteil aus.

Absicherung im Rentenalter hängt primär vom Einkommensniveau ab

Die Bedeutung der einzelnen Säulen für die finanzielle Absicherung im Rentenalter hängt primär vom Einkommensniveau des Versicherten ab. Insbesondere in den höheren Einkommensklassen tragen Renten aus der beruflichen Vorsorge massgeblich zum Einkommen der Rentnerhaushalte bei. Der durchschnittliche Anteil beträgt laut einer Studie der Credit Suisse von 2017 im obersten Einkommensquintil (das heisst bei den 20% der reichsten Rentnerhaushalte) etwa 43%, während diese Quote im untersten Einkommensquintil (d.h. bei den 20% der ärmsten Rentnerhaushalte) nur 9% beträgt. In absoluten Zahlen ausgedrückt entspricht dies im Durchschnitt einer Pensionskassenrente von rund 230 Franken, bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 2'600 Franken. Den grössten Anteil ihrer Einkünfte beziehen die einkommensschwächsten Rentner aus der AHV (durchschnittlich rund 2'080 Franken/2017). Diese Erkenntnisse gelten laut Credit Suisse über alle Generationen hinweg. Obwohl sich die Reichweite der zweiten Säule in den letzten Jahrzehnten laufend erhöht hat, gibt es auch unter den jüngeren Rentnern nach wie vor Menschen, die kaum Zugang zur beruflichen Vorsorge haben oder nur beschränkte Leistungen daraus beziehen.

Reichweite der 2. Säule hat sich verbessert

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die Reichweite der beruflichen Vorsorge verbessert. Während die Renten aus der beruflichen Vorsorge bei der ältesten Rentnergeneration (80-Jährige und älter) im Durchschnitt nur zu rund 31% zum Bruttoeinkommen beitragen, hat sich dieser Wert bei den jüngeren Pensionierten (zwischen 65 und 75 Jahren) auf 37% erhöht (2017). Verringert hat sich der Anteil jener Rentner, die lediglich eine AHV-Rente beziehen: von 36% bei der ältesten auf 20% bei der jüngeren Generation, wie die Credit Suisse festhält.

Wieviel die Rente aus der beruflichen Vorsorge zum Haushalteinkommen beiträgt, hängt also auch vom Geburtsjahrgang der versicherten Person ab. Die obligatorische berufliche Vorsorge wurde erst 1985 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) eingeführt. Ältere Generationen hatten daher teilweise keine Möglichkeit, eine vollumfängliche Vorsorge aufzubauen. Denn eine kürzere Beitragsdauer oder fehlende Beiträge schmälern die Altersleistungen.

Unterdeckung signalisiert fehlendes Deckungskapital für die Leistungsfinanzierung

Neben Alter und Einkommen des Versicherten spielt aber auch die Qualität der Pensionskasse eine wichtige Rolle. Eine wichtige Kennzahl bei Pensionskassen ist der Deckungsgrad. Der Deckungsgrad ist ein Prozentsatz und zeigt das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen einer Pensionskasse und dem für die Finanzierung der Leistungen nötigen Deckungskapital auf. Dabei stehen 100% für die vollständige Deckung der Verpflichtungen einer Pensionskasse. Bei einer Überdeckung sind die Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt, während sie bei einer Unterdeckung nicht vollumfänglich durch die Aktiven abgedeckt werden können.

Befindet sich die Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung, ist es für aktive Versicherte nicht empfehlenswert, freiwillige Einzahlungen in die Kasse zu tätigen. Die Pensionskasse hat mehrere Jahre Zeit, die Unterdeckung auszugleichen. Es ist ratsam, mit Einzahlungen zu warten, bis der Deckungsgrad wieder über 100% beträgt.

Deckungsgrad und Wertschwankungsreserve zeigen Leistungsfähigkeit an

Mit dem Deckungsgrad verbunden ist die Wertschwankungsreserve. Sie dient dazu, ungünstige Entwicklungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten abzufedern, um die Verpflichtungen auf der Leistungsseite der Kasse auch in schwierigen Anlagejahren erfüllen zu können. Pensionskassenexperten erachten Wertschwankungsreserven im Bereich von 10% bis 16% als komfortabel.

Wichtig ist auch der technische Zinssatz, der für die Diskontierung der künftigen Leistungen und Beiträge angewendet wird. Je höher der technische Zins ist, desto höher muss das Deckungskapital einer Vorsorgeeinrichtung sein. Der technische Zinssatz unterscheidet sich jedoch vom aktuellen Zinssatz, zu dem Altersguthaben verzinst werden. Die seit langem tiefen Zinsen haben zu immer tieferen Anlagerenditen geführt. Im Rahmen dessen haben die meisten Pensionskassen auch den technischen Zinssatz nach unten angepasst. Er liegt bei den meisten Pensionskassen nun im Bereich von 2%. Dabei gilt es zu beachten, dass mit der Senkung des technischen Zinssatzes um 1 Prozentpunkt das Vorsorgekapital der Kasse um 10% erhöht wird. Je tiefer also der technische Zinssatz, desto besser für die Versicherten.

Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe

Versicherte sollten sich auch für den Umwandlungssatz interessieren. Mit dem Mindestumwandlungssatz wird das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslänglich garantierte, jährliche bzw. monatliche Altersrente umgewandelt. Der Umwandlungssatz beträgt seit 2014 beim obligatorischen Teil des Altersguthabens, also für einen versicherten Bruttolohn zwischen jährlich 21’330 und 85’320 Franken, 6.8%. Im überobligatorischen Teil können die Pensionskassen einen tieferen Satz anwenden, so dass für höhere Gehälter oder bei sehr gut ausgebauten Pensionskassen der tatsächliche Umwandlungssatz unter dem gesetzlichen liegt.

Die Credit Suisse thematisiert in einer weiteren Studie von 2017 die hohe Umverteilung des Vorsorgekapitals bei vielen Kassen, von den aktiven Versicherten zu den Rentnern, um deren Leistungen finanzieren zu können. Denn das anhaltende Tiefzinsumfeld produziert magere Anlagerenditen und der demografische Wandel produziert immer mehr Rentner die über eine immer längere Lebenserwartung verfügen. Unter Anwendung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes von 6.8% im Obligatorium führte dies 2015 zu einer Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern in Höhe von insgesamt rund 5,3 Milliarden Franken. Jüngere Versicherte dürften demnach ein Interesse an einem tieferen Umwandlungssatz haben, während ältere Versicherte, die sich Richtung Pensionierung bewegen, wohl auf einen noch möglichst hohen Umwandlungssatz hoffen.

Zusammensetzung der Versichertenbasis definiert den benötigten Anlageerfolg

Ein Indiz für die längerfristige Gesundheit einer Pensionskasse ist auch die Versichertenbasis. Zählt die Kasse einen hohen Rentneranteil verglichen zum Anteil der aktiven Beitragszahler, kann sie längerfristig unter Umständen in Schieflage geraten. Hier ist wichtig, dass Deckungsgrad, technischer Zinssatz und erzielte Anlagerendite auf dem Vorsorgekapital in einem günstigen Verhältnis stehen. 

Kasse kann Verzinsung des Altersguthabens frei wählen

Gemäss Gesetz muss das Altersguthaben der Versicherten im obligatorischen Teil mit einem Mindestzinssatz verzinst werden. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dazu wird die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften berücksichtigt. Für 2019 beträgt der Mindestzinssatz 1.0%. Die Kasse kann die Verzinsung jedoch frei bestimmen. Verspricht sie eine hohe Verzinsung, darf davon ausgegangen werden, dass sie auch entsprechende Renditen erwirtschaftet.

Experten raten jedoch, das Anlageportfolio der Pensionskasse zu studieren. Dabei gilt zu beachten, dass Anleihen derzeit nur wenig Rendite abwerfen, während Aktien und Immobilien längerfristig tendenziell besser rentieren. Da das Altersguthaben kurz vor der Pensionierung am höchsten ist, schlagen sich Renditeunterschiede zu diesem Zeitpunkt besonders stark nieder.

Vorsorgeausweis und Pensionskassenreglement weisen Leistungen an Versicherte aus

Gehen die Leistungen der Pensionskasse über das Obligatorium hinaus, nennt man sie überobligatorisch. Manche Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit, um beispielsweise höhere Invalidenrenten, höhere Beiträge an das Alterskapital oder bessere Bedingungen für die Versicherung von Teilzeitangestellten zu leisten. Das kostet allerdings zusätzliche Prämien.

Die unterschiedlichen überobligatorischen Leistungen führen dazu, dass es eine Vielzahl von Pensionskassenmodellen gibt. Ohne die Regelungen bei der betreffenden Pensionskasse zu kennen, kann man also nicht wissen, wie man versichert wäre und wie man sich allenfalls noch besser absichern könnte. Angaben dazu finden sich auf dem Vorsorgeausweis und im Pensionskassenreglement. Diese umfassen etwa

  • die Berechnung des versicherten Verdienstes (zum Beispiel den Einbezug oder Ausschluss des 13. Monatslohns und von Gratifikationen)
  • die Rentenumwandlungssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Bereich
  • einen allfälliger Anspruch der Konkubinatspartner auf eine Rente beim Tod des Versicherten
  • die Anpassung der Rente an die Preisentwicklung (Teuerungsausgleich)
  • wann der früheste Zeitpunkt für eine vorzeitige Pensionierung ist und wie hoch die Rente in diesem Fall voraussichtlich sein würde
  • die Möglichkeit zum Bezug des Altersguthabens als Kapital statt als Rente
  • die Auszahlung von Todesfallkapitalien an die Erben
  • den Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf eine Hinterlassenenrente
  • die Wartefrist bis zur Auszahlung einer Invalidenrente
  • sowie die Bestimmungen beim Austritt (zum Beispiel Berechnung der Freizügigkeitsleistung).

Jahresrechnung gibt Einblick in die Finanzen der Kasse

Alle weiteren Informationen, etwa auch die Höhe der Verwaltungskosten, finden sich in der Jahresrechnung der Pensionskasse. Diese sind bei einigen Unternehmen öffentlich - etwa auf der Website - zugänglich. Andernfalls sollte man sich diese vom künftigen Arbeitgeber zur Verfügung stellen lassen.

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