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Die Nationalbank weist für das 1. Halbjahr 2022 einen hohen Verlust aus

Freitag, 29.07.2022

Die SNB verbucht für das 1. Halbjahr einen Verlust von 95,2 Milliarden Franken. Der Verlust für das 2. Quartal betrug 62,4 Milliarden Franken, nach -32,8 Milliarden Franken im ersten Quartal. Ausschüttungen an Bund und Kantone sind somit in Gefahr.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verzeichnet per 30. Juni 2022 einen Verlust auf den Fremdwährungspositionen von 97,4 Milliarden Franken. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsgewinn von 2,4 Milliarden Franken. Der Gewinn auf den Frankenpositionen belief sich auf 35,1 Millionen Franken. Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen sind deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich, wie die SNB betont.

Auf den Fremdwährungspositionen resultiert ein Verlust

Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf insgesamt 97,4 Milliarden Franken. Die Zins- und Dividendenerträge betrugen 3,3 Milliarden Franken bzw. 2,3 Milliarden Franken. Es resultierten Kursverluste von 48,7 Milliarden Franken auf Zinspapieren und -instrumenten, und von 44,0 Milliarden Franken auf Beteiligungspapieren und -instrumenten. Die wechselkursbedingten Verluste beliefen sich auf insgesamt 10,3 Milliarden Franken.

Der Goldbestand zeitigt einen Bewertungsgewinn

Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von 2,4 Milliarden Franken. Das Gold wurde per Ende Juni 2022 zu 55’836 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2021: 53’548 Franken).

Die Frankenpositionen produzieren Gewinn

Der Gewinn auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 35,1 Millionen Franken. Den auf Girokontoguthaben erhobenen Negativzinsen standen insbesondere Kursverluste auf Zinspapieren und -instrumenten entgegen.

Es braucht Rückstellungen für Währungsreserven

Per Ende Juni 2022 resultierte – vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven – ein Verlust von 95,2 Milliarden Franken. Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.

Eine Ausschüttung erfolgt nur bei einem Bilanzgewinn

Das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB haben im Januar 2021 die Modalitäten für die Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone für die Periode 2020 bis 2025 erneuert. Eine Ausschüttung erfolgt nur, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt. Dieser setzt sich aus dem Gewinnvortrag aus dem letzten Jahr und dem ausschüttbaren Jahresergebnis zusammen. Dieses wiederum stellt das Jahresergebnis nach Zuweisung an die Rückstellung für Währungsreserven dar.

Wie die UBS Switzerland erst kürzlich ausführte, habe die SNB 2020 eine jährliche Mindestzuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven beschlossen, die 10% der bereits bestehenden Rückstellungen betrage. Die UBS geht davon aus, dass die SNB an der bisherigen Praxis der Rückstellungen festhalten werde. Sie sieht die Ausschüttungen an Bund und Kantone gefährdet.

 

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