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Die Schweizer Börse verliert Ende Juni die Anerkennung der EU

Montag, 24.06.2019

Die Börsenäquivalenz, die die EU-Kommission der Schweiz befristet gewährt hatte, läuft Ende Juni 2019 aus. Sollte sie nicht verlängert werden, wird der Bund die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktivieren.

Die Schweiz und die Europäische Union verhandeln seit 2014 über ein institutionelles Rahmenabkommen. Die Verhandlungen geraten aber immer wieder ins Stocken, weshalb die EU-Kommission die Schweizer Börsenäquivalenz im vergangenen Dezember auf ein weiteres Jahr beschränkt und deren Verlängerung an «genügend Fortschritte» beim Rahmenabkommen gekoppelt hat.

Schweizer Handelsplätze könnten Milliardeneinbussen erleiden

Die EU drohte also damit, der Schweizer Börse SIX und anderen Handelsplätzen im Land die Anerkennung der Börsenäquivalenz zu entziehen. Die Aberkennung der Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig zur europäischen hätte für die SIX schwere Folgen. Marktteilnehmer fürchten für einen solchen Fall Umsatzeinbrüche in Milliardenhöhe. Die SIX ist mit einem Handelsumsatz von 1,35 Billionen Franken die viertgrösste Börse in Europa.

Rahmenabkommen mit der EU scheint noch in weiter Ferne

Mit der erneut befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz sollte die Schweiz Zeit erhalten, sich mit der EU über ein Abkommen, das zukünftige Anpassungen der bereits bestehenden rund 120 Einzelabkommen zwischen ihr und der EU regeln soll, zu einigen. Das Parlament und voraussichtlich auch die Bürger müssten diesem allerdings noch zustimmen. Von alledem ist bisher nichts geschehen. 

Bund will Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktivieren

Ende Juni 2019 läuft die Börsenäquivalenz, die die EU-Kommission der Schweiz befristet gewährt hatte, nun aus. Um Klarheit für die Marktteilnehmer zu schaffen, informiert das Eidg. Finanzdepartement EFD heute, dass es im Fall einer Nichtverlängerung die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktivieren wird.

EU-Handelsplätzen wäre es untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen

Als Reaktion auf das Verhalten in Brüssel hatte der Bundesrat am 30. November 2018 eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur verabschiedet. Die entsprechende Verordnung sieht eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor, die Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen.

Das EFD wird diese Schutzmassnahme gemäss Verordnung aktivieren. Konkret würde das EFD die Liste der Jurisdiktionen nach Artikel 3 Absatz 3 der entsprechenden Verordnung per 1. Juli 2019 anpassen und die EU in die Liste aufnehmen.

Dies hätte zur Folge, dass Handelsplätze in der EU die Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung verlieren würden. Handelsplätzen in der EU wäre es damit ab diesem Zeitpunkt untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen.

Bund sieht in Aktivierung der Massnahme Schutz für die Schweizer Börse

Das EFD betont, dass eine Aktivierung der Schutzmassnahme in Bezug auf Handelsplätze in der EU einzig dazu diene, die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen.

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