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Die STAF wird abschliessend in Kraft gesetzt

Samstag, 15.06.2019

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Dies hat der Bundesrat beschlossen.

Die Stimmbevölkerung hat am 19. Mai 2019 die STAF in einer Referendumsabstimmung befürwortete. Einen Tag, nachdem der Bundesrat das Abstimmungsergebnis offiziell zur Kenntnis nehmen wird (Erwahrungsbeschluss), werden gewisse Übergangsbestimmungen automatisch in Kraft treten. Mit der vorliegenden Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) setzt der Bundesrat die übrigen Bestimmungen per Anfang 2020 in Kraft.

Es werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt

Die STAF löst bestehende Steuerregimes ab, die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehen. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt. Die Kantone erhalten zusätzlichen finanzpolitischen Spielraum. 

Die AHV erhält eine Zusatzfinanzierung

Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst und die AHV erhält eine Zusatzfinanzierung.

Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.

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