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Die wenigsten Pensionäre wollen länger arbeiten

Dienstag, 05.06.2018

Das Umlageergebnis der AHV, ohne Kapitalertrag und Börsengewinne, hat sich 2017 weiter verschlechtert. Tatsächlich nimmt die Zahl der AHV- (Vor-)Bezüger laufend zu. Die Möglichkeit eines Rentenaufschubs nehmen dagegen die wenigsten wahr.

Im Dezember 2017 erhielten 2'324’800 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Alters- und 186’300 Personen eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten somit um 1.7% zugenommen. 12’800 der Renten wurden an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet. Im Jahr 2017 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 31 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 8,5 Milliarden Franken bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 2,4 Milliarden Franken erzielt. Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren, das heisst, die jährlichen Einnahmen sollten die jährlichen Ausgaben decken. Das war 2017 beim Umlageergebnis der AHV nicht der Fall. Die Ausgaben von 43,3 Milliarden überstiegen die Einnahmen von 42,3 Milliarden um 1039 Millionen Franken. 2017 war dieser Ausgabenüberschuss durch die Erträge des AHV-Fonds sowie durch die Zinsen auf Forderungen der IV gedeckt (2,126 Milliarden Franken). Dies geht aus der AHV-Statistik für 2017 hervor.

AHV-Resultat ist seit vier aufeinanderfolgenden Jahren negativ

Die AHV schloss das Rechnungsjahr 2017, nach einem Defizit von 0,4 Milliarden Franken im Vorjahr, mit einem positiven Betriebsergebnis von rund 1 Milliarden Franken ab. Darin eingerechnet ist das bessere Anlageergebnis, welches den laufenden Kapitalertrag und die Kapitalwertänderungen umfasst. Dieses ist von 1 Milliarde Franken im Jahr 2016 auf 2 Milliarden Franken im Jahr 2017 angestiegen, was einer Zunahme um 85.8 % entspricht. Das gesamte AHV-Kapital belief sich Ende 2017 auf 45,8 Milliarden Franken, was 105.7% der Ausgaben entspricht.

Das Umlageergebnis – ohne laufenden Kapitalertrag und ohne Börsengewinne – hat sich von -767 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 1039 Millionen Franken im Jahr 2017 weiter verschlechtert. Damit lag aus Versicherungsperspektive, d. h. ohne Berücksichtigung des Anlageergebnisses, in vier aufeinanderfolgenden Jahren ein negatives Resultat vor.

Rund ein Drittel der AHV-Rentner lebt im Ausland

Die AHV deckt grundsätzlich die gesamte Bevölkerung ab. Sie zahlt allen Personen, die das Rentenalter erreicht haben, bzw. den Hinterlassenen einer versicherten Person, eine Rente aus, die sich nach der Dauer und der Höhe der einbezahlten Beiträge richtet. Da praktisch die gesamte Wohnbevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 bzw. 65 Jahren der Beitragspflicht unterliegt, sind nur ausländische Staatsangehörige, die erst nach dem Erreichen des Pensionsalters in die Schweiz kommen, nicht durch die AHV gedeckt.

Mit über 90% entfallen die meisten der von der AHV ausbezahlten Renten und Rentenbeträge auf Altersrenten. Relativ gesehen ist die Zahl der AHV-Rentnerinnen und -Rentner im Ausland höher (Anteil 32%) als deren Anteil an der ausbezahlten Rentensumme (13%). Dies ist darauf zurückzuführen, dass Personen in dieser Gruppe oft nur eine kurze Beitragsperiode aufweisen, woraus ein geringer Rentenanspruch resultiert.

Summe der AHV-Einkommen wird zu 66% von Männern aufgebracht

Der Vergleich der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Personen zeichnet die Ergebnisse der unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern nach und spiegelt die höhere Lebenserwartung von Frauen wider. So ist der Anteil der beitragszahlenden Männer höher als der Anteil der Frauen, was auf die geringere Partizipation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zurück zu führen ist. Dagegen liegt der Anteil der Altersrenten beziehenden Männer nur bei 46%, da mehr Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch länger Rente beziehen. Entsprechend der hohen Erwerbsbeteiligung und Einkommen wird die Summe der AHV-Einkommen zu 66% von Männern und (nur) zu 34% von Frauen aufgebracht.

Schliesslich ist noch der Anteil der Frauen an der Summe der Altersrenten zu erwähnen: Er liegt bei 56%. Hier ist ausschlaggebend, dass die Frauen durchschnittlich länger leben als die Männer und hinzukommt, dass sie einen Verwitwetenzuschlag zu ihrer Altersrente beziehen können.

Bei verheirateten Personen hat die überlebende Person im Todesfall des Ehegatten Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag zur Altersrente. Der Zuschlag beträgt 20% bis zum Maximum der zu berücksichtigenden Rentenskala. 

Durchschnittsrente von verheirateten Frauen ist deutlich tiefer als jene der Männer

Bei ledigen Personen sind die Rentenhöhen für Frauen und Männer ungefähr gleich verteilt, wobei die Durchschnittsrente der Frauen etwas höher ist als diejenige der Männer. Bei verheirateten Personen hingegen sind bezüglich der Rentenhöhe erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede festzustellen. So ist die Durchschnittsrente der Frauen insgesamt deutlich tiefer als jene der Männer: 21.2% der Frauen erhalten nur eine Minimalrente oder weniger gegenüber 7.4% der Männer.

Das – ausgleichende – Splitting wird erst vorgenommen, wenn beide Ehepartner altersrentenberechtigt sind. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente der Frau sind daher die Einkommen, für die die Frau allein Beiträge bezahlt hat. Wird zudem berücksichtigt, dass die Berufskarriere bei Frauen oft unregelmässig verläuft (Familienpflichten), ergibt dies ein massgebendes Einkommen zur Rentenberechnung, das in der Regel tiefer ist als jenes der Männer, und dies auch wenn die individuelle Anrechnung der Erziehungsgutschriften bereits erfolgt ist (da geteilt). 

Ein beträchtlicher Teil der verheirateten Frauen erhält eine Rente, die niedriger ist als eine volle Minimalrente. Dies ist auf einen höheren Anteil von Ausländerinnen in dieser Gruppe zurückzuführen, die aufgrund einer geringeren Zahl von Beitragsjahren häufig nur eine Teilrente beziehen.

88.1% aller Ehepaare sind von einer plafonierten Rente betroffen

Unter in der Schweiz wohnhaften, verheirateten Paaren, bei denen beide Ehepartner eine Altersrente beziehen, sieht die Verteilung der Rentensumme wie folgt aus: 57% erhalten die plafonierte Maximalrente von 3525 Franken (ohne Rentenaufschub). Diese Personen haben in der Regel während der gesamten Beitragszeit von 44 Jahren Beiträge entrichtet. Weisen die Ehepartner unvollständige Beitragszeiten auf, kann die Ehepaarrente allerdings auch auf einer tieferen Stufe plafoniert werden. 2017 waren insgesamt 341’900 Paare, bzw. 88.1% aller Ehepaare von einer plafonierten Rente betroffen.

Die während der Ehejahre erzielten Gutschriften und Erwerbseinkommen werden gesplittet, sobald beide Ehepartner rentenberechtigt sind. Nach dem Splitting tragen Ehefrau und Ehemann praktisch gleich viel zum Totalbetrag der Rente des Ehepaares bei. Der Männeranteil ist mit 1708 Franken nur leicht höher als der Frauenanteil von 1663 Franken.

Von der ausländischen Bevölkerung erbrachter Anteil der AHV-Finanzierung ist höher als ihr Anteil an den Renten

Beim Vergleich zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen muss die gesamte AHV-Finanzierung berücksichtigt werden. Der Anteil der Einnahmen, die nicht nach Nationalität ausgewiesen werden können, entspricht rund einem Viertel aller Einnahmen (Fondszinsen, Beiträge der öffentlichen Hand und MWST). Im Bereich der Leistungen macht der nicht zuweisbare Teil hingegen nur einen geringen Prozentsatz aus (v. a. Beiträge an Institutionen und Organisationen).

Werden ausschliesslich die Beträge betrachtet, deren Herkunft und Bestimmungsort nach Nationalität bekannt sind, so ist der von der ausländischen Bevölkerung erbrachte Anteil an der Finanzierung der AHV zurzeit höher als ihr Anteil an den Renten. Zwischen 2005 und 2015 ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, an die Leistungen ausgerichtet werden, gestiegen, da mehr Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit oder ihres Wohnsitzes in der Schweiz sowie aufgrund der geleisteten Beitragszahlungen einen Leistungsanspruch erworben haben.

Zahl der ausbezahlten Altersrenten wächst weiter an

2017 entstanden 124’400 neue Ansprüche auf Altersrenten (inkl. Übertritte aus anderen Renten), 88’600 in der Schweiz und 35’800 im Ausland. Dies entspricht 5.4% der gesamten Rentenzahl zu Jahresbeginn. Insgesamt 13’800 dieser Neurentnerinnen und Neurentner (11.1%) hatten zuvor eine IV-Rente und 3700 (3.0%) eine Witwen- oder Witwerrente bezogen. Ende 2017 wurden in der Schweiz 1'575’000 Altersrenten ausbezahlt, netto sind das 26’700 Renten mehr als im Vorjahr.

Vorbezugsquote bei den Männern steigt 

Die Möglichkeit, die AHV-Rente vorzubeziehen, wurde ab 1997 schrittweise eingeführt, allerdings für Männer und Frauen zu unterschiedlichen Bedingungen. Männer können ihre Altersrente seit 1997 um 1 Jahr, seit 2001 um 2 Jahre vorbeziehen. Der versicherungstechnische Kürzungssatz entspricht 6.8% pro Vorbezugsjahr. Für Frauen ist der Vorbezug um 1 Jahr erst seit 2001 möglich, jener um 2 Jahre seit 2004. Damit wurde der Vorbezug gleichzeitig mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre eingeführt.

Um die Effekte der Erhöhung des Rentenalters abzuschwächen, wurde für die Vorbezüge von Frauen vorübergehend ein vorteilhafterer Kürzungssatz von 3.4% pro Jahr angewandt. Diese Übergangsbestimmung endete mit der im Jahr 1947 geborenen Generation von Frauen, die 2011 das 64. Altersjahr vollendet hat. Für die nachfolgenden Generationen gilt – wie für die Männer – der normale versicherungstechnische Kürzungssatz von 6.8%.

Bei den Männern ist eine leicht steigende Tendenz der Vorbezugsquote zu beobachten. Bei den Frauen war die Vorbezugsquote unter den Bedingungen mit vorteilhaftem Kürzungssatz sehr hoch. Seither halten sich die AHV-Vorbezugsquoten der Frauen und der Männer in etwa die Waage.

Möglichkeit des Rentenaufschubs wird kaum wahrgenommen

Die Möglichkeit des Rentenaufschubs wird hingegen kaum wahrgenommen. Obwohl eine Zunahme zu verzeichnen ist, nutzen nur rund 1.5% des letzten bekannten Jahrgangs diese Option (Männer mit Jahrgang 1946 / Frauen mit Jahrgang 1947).

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