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Durch die Senkung des BVG-Beitragssatzes sollen Ältere länger im Arbeitsmarkt verbleiben können

Dienstag, 10.07.2018

Der Verein 'Workfair 50+' lanciert heute die eidgenössische Volksinitiative «BVG – Arbeit statt Armut». Die Initiative verlangt einen linearen Pensionskassensatz vom 17. Altersjahr an bis zur Pensionierung. Er soll die progressiven PK-Sätze ablösen.

Der Verein ‘Workfair 50+’ freut sich, die erste Hürde genommen zu haben und am 10. Juli 2018 in Bern die eidgenössische Volksinitiative «BVG – Arbeit statt Armut» vorstellen und lancieren zu können, wie er auf seiner Webseite schreibt.

PK-Sätze für Ältere sollen reduziert werden

Die Initiative verlangt einen linearen Pensionskassensatz vom 17. bis zum 64. bzw. 65. Altersjahr, analog zur AHV. Die bis anhin gültigen progressiven PK-Sätze sollen damit abgelöst werden. Fakt sei, dass viele ältere Arbeitnehmende wegen der zu hohen Lohnnebenkosten ab dem 45. Altersjahr häufig von Entlassung bedroht seien bzw. dies, nach einer Umfrage unter den Betroffenen, direkt oder indirekt auch zu ihrer Entlassung geführt habe. Für 55- bis 65-Jährige gilt heute ein Beitragssatz von 18%. Für 25- bis 34-Jährige liegt der Satz bei 7%.

Ältere Arbeitnehmende werden häufig durch jüngere ersetzt

Auch wenn dies kein Arbeitgeber öffentlich zugeben würde, sei der Austausch von betroffenen 50+Jährigen gegen jüngere, günstigere Fachkräfte seit einigen Jahren gängige Praxis im Schweizer Arbeitsmarkt, so der Verein. Ein Altersfilter sortiere vielfach die neuen Bewerbungen von betroffenen 50+Järigen aus, sodass sie kaum mehr zu neuen Vorstellungsmöglichkeiten kommen könnten. Die Folge seien Aussteuerung, Vermögensverzehr, Sozialhilfe. Nur 14% aller Ausgesteuerten würden den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt schaffen.

Ältere sollen länger im Arbeitsmarkt verbleiben können

Mit der Initiative will der Verein den vielen fairen Unternehmen die Möglichkeit geben, dass sie ältere Arbeitnehmende durch einen Einheitssatz weiterhin im Arbeitsmarktprozess halten bzw. auf diesem Wege der Altersdiskriminierung im Arbeitsmarkt und der drohenden Altersarmut aktiv entgegentreten könnten. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, Ältere zu beschäftigen, und Art. 8 der BV (Rechtsgleichheit) zu respektieren, soll damit gefördert werden.

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