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Eigenmietwert und Steuerabzug für Liegenschaften-unterhaltskosten sollen abgeschafft werden

Mittwoch, 22.08.2018

Hauseigentümer wünschen seit langem, dass der Eigenmietwert abgeschafft werde. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat diese Woche dargelegt, wie sie die Besteuerung des Wohneigentums umbauen will.

Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat entschieden, wie ein Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden kann. Sie will keinen «reinen Systemwechsel» durchziehen, wie ihn vor allem der Mieterverband und die Linke fordern. Dazu würde die Abschaffung sämtlicher Abzüge gehören. Sie hat Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt. Gleichzeitig mit dem Eigenmietwert will die Kommission die meisten Steuerabzüge rund um das Eigenheim abschaffen. Damit sollen die Wohneigentümer gegenüber den Mietern weniger bevorteilt und Jüngeren der Zugang zum Eigenheim erleichtert werden.

Kosten für Liegenschaftenunterhalt wären nicht mehr abzugsfähig

Für den Hauptwohnsitz sollen Liegenschaftsunterhaltskosten in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Auf Bundesebene sollen sodann weder Energiespar- und Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein. Hingegen soll es den Kantonen überlassen bleiben, ob sie in ihrer Steuergesetzgebung die Möglichkeit solcher Abzüge aufrechterhalten wollen oder nicht. 

Hausbesitzer müssten Eigenmietwert nicht mehr versteuern

Den Schuldzinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum will die Kommission aufheben. Erhalten bleiben lediglich Schuldzinsenabzüge im Umfang von 80% oder 100% der anderweitigen Vermögenserträge (z.B. Mietzinseinnahmen, Erträge aus Aktien oder Wertpapieren). Die Kommission lässt dazu zwei Varianten ausarbeiten. Schliesslich möchte sie – im Sinn des Verfassungsauftrags der Wohneigentumsförderung – auch einen Abzug für Ersterwerber in den Vorentwurf aufnehmen, damit der Weg zum Eigenheim für diese nicht noch steiler wird. Das Ziel bleibt eine möglichst haushaltneutrale Vorlage.

Reform begünstigt ältere Wohneigentümer

Von der Reform dürften vor allem ältere Wohneigentümer profitieren, die ihre Schulden weitgehend abgebaut haben, kommentieren Beobachter. Allerdings dürfte es auch Hausbesitzer geben, die sich beim Kauf stark verschuldet haben und deshalb in Zukunft mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen.

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