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Ethos nimmt Pensionskassen zum Abstimmungsverhalten an GVs in die Pflicht

Donnerstag, 04.12.2014

Die Ethos Stiftung hat ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, die sie an den Generalversammlungen 2015 anwenden wird, publiziert. Sie sollen Garant für gute Corporate Governance sein.

Ethos wird einem Verwaltungsrat, dem nicht mindestens vier Mitglieder angehören, in Zukunft die Entlastung verweigern und die Wahl des Präsidenten ablehnen, wenn dieser gleichzeitig das Amt des CEO innehat. Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung für die Geschäftsleitung kann zudem abgelehnt werden, wenn die geforderte Summe beträchtlich über den Vergütungen liegt, die von einer Gruppe anderer Unternehmen von vergleichbarer Grösse und Komplexität gezahlt werden. Um als unabhängig angesehen zu werden, darf ein Mitglied des Verwaltungsrats keine variable Vergütung oder Optionen erhalten. Auch wird die Höchstzahl der externen Mandate in einem neuen Anhang erläutert. Ausserdem wird die Nichteinhaltung bestimmter Corporate-Governance-Regeln künftig zu negativen Stimmempfehlungen führen.

Laut Ethos verdeutlicht diese neue Ausgabe der Ethos Richtlinien insbesondere die Erwartungen an die im Rahmen der Umsetzungsverordnung zur «Minder»-Initiative gestellten Anforderungen.

Pensionskassen müssen die Aktionärsstimmrechte besser wahrnehmen

Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Ausgabe 2015 erfüllt insbesondere vollumfänglich die Anforderungen von Artikel 22 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV). Diese sieht vor, dass Schweizer Pensionskassen die Aktionärsstimmrechte im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen müssen, um so dem dauerhaften Gedeihen der Vorsorgeinstitution zu dienen.

Empfehlungen richten sich an Ethos-Anlagefonds und Ethos-Kunden

Die Richtlinien ermöglichen es Ethos, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte und transparente Regeln abstützen. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die Ethos Anlagefonds und die institutionellen Kunden von Ethos Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen.

Der Gesamtbetrag der Schweizer Aktien, für die Ethos Empfehlungen bei der Ausübung der Stimmrechte abgibt, beläuft sich auf ca. 40 Milliarden Franken, was 3,5% der Schweizer Börsenkapitalisierung entspricht. Die Stimmempfehlungen von Ethos werden zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung auf der Ethos-Website veröffentlicht

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