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EU-Börsen dürfen Schweizer Wertpapiere ab 1. Juli nicht mehr handeln

Freitag, 28.06.2019

Das EFD aktiviert die Massnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur und hat die Liste der EU-Handelsplätze aktualisiert, die ab 1. Juli 2019 keinen Handel mehr mit bestimmten Beteiligungspapieren von Schweizer Gesellschaften anbieten dürfen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 27. Juni 2019 die Liste der Jurisdiktionen, die ihre Marktteilnehmer beim Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz an Schweizer Handelsplätzen einschränken, aktualisiert. Die neue Liste gilt ab Montag 1. Juli 2019. Damit aktiviert das EFD die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur.

EU-Kommission hat Börsenäquivalenz nicht verlängert

Diese Aktivierung erfolgt, da die Europäische Kommission bis zum jetzigen Zeitpunkt die Börsenäquivalenz nicht verlängert hat.

Gemäss der aktualisierten Liste ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli 2019 untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.

Die Umsetzung der Massnahme wird durch die schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht.

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