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«Für uns hat die Abschaffung des Eigenmietwertes oberste Priorität, aber nicht um jeden Preis»

Freitag, 05.04.2019

Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst die politische Diskussion über verschiedene konkrete Varianten zur Abschaffung des Eigenmietwertes. Er fordert auch die Durchsetzung des Verfassungsauftrags der Wohneigentumsförderung.

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat die Vernehmlassung für einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung eröffnet. Der nun in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssen. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, etwa für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. 

In Bezug auf den privaten Schuldzinsabzug stellt die Kommission fünf Varianten zur Diskussion. Die Spanne zwischen den Varianten ist breit und reicht von einer Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen im Umfang von 100% der steuerbaren Vermögenserträge (Variante 1) bis zur generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge (Variante 5). Gleichzeitig sieht der Vorentwurf die Einführung eines zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzugs für Ersterwerber vor, um dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen.

HEV Schweiz äussert Forderungen

Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Eigenmietwert von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft wird. Zudem müsse dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung endlich Rechnung getragen werden. Dies könne durch einen angemessenen Schuldzinsabzug für Ersterwerber erfolgen.

Eigentümer von Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen profitieren nicht

Der Systemwechsel dürfe im Weiteren nicht jene Eigentümergruppen abstrafen, die von der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung nicht profitierten. Das gelte insbesondere für Eigentümer von Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Diese müssten den Eigenmietwert bzw. die Mieterträge nämlich weiterhin versteuern, daher müsse ihnen auch der Schuldzinsabzug weiterhin gestattet werden. Das sei konsequent und systemkonform, findet der HEV. Eine Vorlage mit einer generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge (Variante 5) lehnt der HEV Schweiz daher entschieden ab.

Auswirkungen auf verschiedene Eigentümergruppen sollen geprüft werden

Für den Präsidenten des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, hat die Abschaffung des Eigenmietwertes oberste Priorität, aber nicht um jeden Preis, wie er meint. Man werde den Gesetzesentwurf und insbesondere die Auswirkungen der vorgeschlagenen Varianten zum Schuldzinsabzug auf die verschiedenen Eigentümergruppen nun im Rahmen der Vernehmlassung prüfen und die Interessen den der Mitglieder einbringen.

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