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Für zukünftige Renten wird deutlich mehr Kapital benötigt als vorhanden sein wird

Dienstag, 05.01.2021

Unter Berücksichtigung des Zinsniveaus per Ende 2019 hätte der Umwandlungssatz bei 3.57% liegen müssen. Die Kassen wiesen aber einen durchschnittliche Umwandlungssatz von 5.56% aus. Künftige Renten sind damit kaum gesichert.

Informationen zum Zustand der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sind von grossem Interesse für Versicherte, Verantwortliche von Vorsorgeeinrichtungen und die Öffentlichkeit. PPCmetrics hat deshalb eine «Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen 2020» veröffentlicht. Das im Jahr 2020 dominierende Thema war das Coronavirus und seine Auswirkungen. Das Beratungsunternehmen geht deshalb auch auf die Entwicklung der Finanzmärkte im Jahr 2020 ein.

Effektive Verzinsung der Sparkapitalien ist deutlich angestiegen

Die effektive Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Gegenüber 2018 ist die durchschnittliche Verzinsung der Kassen um rund +1.15%-Punkte (öffentlich-rechtliche: +0.77%-Punkte, privatrechtliche: +1.23%-Punkte) gestiegen. Die durchschnittliche effektive Verzinsung betrug 2.53% (2018: 1.38%) und der Median 2.00% (2018: 1.00%). Im Vergleich zum Vorjahr 2018 wurden deutlich häufiger hohe und teilweise sehr hohe Verzinsungen ausgewiesen.

Im Jahr 2019 gewährten rund ein Drittel der Vorsorgeeinrichtungen eine Verzinsung von über 2.5%. Auch im unteren Bereich der Verteilung ist die Verzinsung deutlich angestiegen. Während im Jahr 2018 mehr als die Hälfte aller Vorsorgeeinrichtungen (rund 55%) die BVG-Mindestverzinsung von 1.00% wählten, lag der entsprechende Anteil 2019 bei rund 20%.

Mehr als drei Viertel der Kassen gewähren eine Verzinsung über der Mindestverzinsung

Die durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten erhöhte sich um +1.15%-Punkte (2018: 1.38%, 2019: 2.53%), u.a. aufgrund stark positiver absoluter Renditeergebnisse und verbesserter Deckungsgrade im Vergleich zum Vorjahr. Damit lag der Mittelwert im Jahr 2019 deutlich über den entsprechenden Vorjahreswerten und repräsentiert den zweithöchsten Wert seit Messbeginn (2008: 2.56%). Mehr als drei Viertel der Vorsorgeeinrichtungen gewährten eine Verzinsung über der BVG-Mindestverzinsung von 1%.

Trend zu sinkenden technischen Zinsen setzt sich beschleunigt fort

Der Trend zu sinkenden technischen Zinsen (Bewertungszins) setzte sich im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt fort. Im Vergleich zum Jahr 2018 (1.99%) sank der durchschnittliche technische Zins 2019 um -0.23%-Punkte auf durchschnittlich 1.76%, während die 10-jährigen Bundesanleihen im selben Zeitraum um rund -0.30%-Punkte sanken. Der durchschnittliche technische Zinssatz ist somit etwas weniger deutlich gesunken als das langfristige Zinsniveau. Die Differenz zwischen öffentlich-rechtlichen (1.96%) und privatrechtlichen Pensionskassen (1.71%) lag bei 0.25%-Punkten (2018: 0.32%-Punkte). Im Jahr 2019 war eine Annäherung der technischen Zinssätze zu beobachten. Die Spannweite der technischen Zinssätze (Differenz zwischen Minimum und Maximum) ist nach wie vor enorm und bewegte sich zwischen -0.36% und 3.50%. Die Vorsorgeeinrichtung mit dem tiefsten technischen Zins ist eine Rentnerkasse.

Spannweite der technischen Zinssätze bleibt sehr gross

Gegenüber dem Vorjahr hat der durchschnittliche technische Zins erneut abgenommen und zwar noch ausgeprägter als im vorangegangenen Jahr. Der technische Zinssatz ist im letzten Jahr um durchschnittlich -0.23%-Punkte gesunken. Die technischen Zinssätze haben durchschnittlich jedoch weniger stark abgenommen als das Zinsniveau der 10-jährigen Bundesanleihe. Der durchschnittliche technische Zinssatz verbleibt mit 1.76% über dem risikolosen Zins. Die Spannweite der technischen Zinssätze (Unterschiede zwischen Kassen) bleibt sehr gross.

Rentnerlastige Kassen sollten technischen Zins nahe beim risikoarmen Zins ansetzen

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat an der Generalversammlung vom 25. April 2019 eine neue Fachrichtlinie zur Bestimmung des technischen Zinssatzes (FRP 4) erlassen. Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung liegen und soll die «Struktur und Merkmale» der Vorsorgeeinrichtung berücksichtigen.

Eine rentnerlastige Vorsorgeeinrichtung sollte daher gemäss FRP 4 den technischen Zinssatz nahe beim risikoarmen Zinssatz ansetzen. Ein wichtiges Merkmal der strukturellen Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung ist deren Anteil an technischem Vorsorgekapital Rentner. Gemäss neuer FRP 4 wird die Obergrenze gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag bei Verwendung von Periodentafeln und beträgt per 30.09.2019 1.83% (bei Verwendung Periodentafel) bzw. 2.13% (bei Verwendung Generationentafel).

Technischer Zins verbleibt über der durchschnittlichen Verzinsung der Aktiven

Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit einem technischen Zinssatz über der festgelegten Obergrenze für Generationentafeln von 2.13% ist dagegen mit rund 8% (12 von 152) überschaubar. Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit einem technischen Zinssatz über der festgelegten Obergrenze für Periodentafeln von 1.83% ist mit über 50% (62 von 121) hoch.

Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die durchschnittliche effektive Verzinsung der Sparkapitalien deutlich um +1.15%-Punkte auf 2.53%. Demgegenüber steht eine ausgeprägte Senkung des technischen Zinssatzes um -0.23%-Punkte auf durchschnittlich 1.76%.

Erst zum zweiten Mal seit 2008 lag im Jahr 2019 die durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalien der aktiven Versicherten über dem Mittelwert des verwendeten technischen Zinssatzes. Eine durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung gewährte im Jahr 2019 eine um +0.77%-Punkte höhere Verzinsung der aktiv Versicherten. Im langfristigen Vergleich verbleibt der durchschnittliche technische Zins jedoch deutlich über der durchschnittlichen Verzinsung der Aktiven.

Absolute Rendite aller betrachteten Pensionskassen betrug 2019 rund +10.77%

Die durchschnittliche absolute Rendite aller betrachteten Pensionskassen betrug im Jahr 2019 rund +10.77% (Median: +10.92%). Der Durchschnitt der absoluten Renditen lag sowohl bei den öffentlich-rechtlichen (+10.80%) als auch bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (+10.76%) auf ähnlichem Niveau.  Insgesamt wiesen im Jahr 2019 lediglich rund 3.9% der Vorsorgeeinrichtungen eine positive absolute Rendite von unter +6% aus. Rund 4.9% wiesen eine absolute Rendite von über +14% aus. 

Im Vergleich zum Vorjahr war die Streuung der Verteilung der absoluten Renditen im Jahr 2019 deutlich ausgeprägter (Maximum: +20.05%, Minimum: +1.80%). Etwas mehr als zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen wiesen im Jahr 2019 eine absolute Rendite zwischen +9.0% und +12.5% aus.

Alle der 271 erfassten Vorsorgeeinrichtungen verzeichneten ausnahmslos positive absolute Renditeergebnisse. Sowohl am oberen als auch am unteren Ende der Verteilung gab es einige Ausreisser.

Verzinsung der aktiv Versicherten lag bei 2.51%

Die durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung wählte bei einer positiven absoluten Rendite von rund +10.8% eine Verzinsung der aktiv Versicherten von 2.51%. Auch bei ähnlichen Renditen gab es hohe Schwankungen bei der effektiven Verzinsung. Andere Faktoren, wie z.B. die Risikofähigkeit, hatten ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Verzinsung.

Der Zusammenhang zwischen der absoluten Rendite und der effektiven Verzinsung war im Jahr 2019 positiv, erklärt die Streuung der gewählten Verzinsungen jedoch nur beschränkt. Eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Anzahl Vorsorgeeinrichtungen wählte die BVG-Mindestverzinsung von 1%.

Corona hat sich auch auf die Situation an den Finanzmärkten niedergeschlagen

Nachdem die Erkrankungen am Virus Sars-CoV-2 auch ausserhalb von China stark zunahmen, stellte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 den weltweiten, sanitären Notstand fest und erklärte am 11. März 2020 wegen des Ausmasses der Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus eine weltweite COVID-19-Pandemie. Nach anfänglichem Zögern der Märkte zeichnete sich seit dem 19. Februar 2020 ab, dass die internationale Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus sich auch auf die Situation an den Finanzmärkten niederschlägt. 

Von Mitte Februar bis Ende März 2020 waren massive Verwerfungen an den Märkten zu beobachten. Notenbanken und Regierungen weltweit beschlossen Massnahmen in bis dahin unbekanntem Ausmass. Dies führte im weiteren Verlauf des Jahres zu einer vorläufigen Stabilisierung der Lage und einer massiven und schnellen Erholung der Finanzmärkte, die im historischen Vergleich einmalig ist. Trotz weiterhin steigenden Fallzahlen weltweit und einem Wiederanstieg in Europa ist die Erholung der Finanzmärkte per Stichtag 28.09.2020 weiterhin im Gange.

Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und der Märkte ist ungewiss

Per 28.09.2020 haben sich viele Märkte erholt und typische Anlagestrategien von Schweizer Pensionskassen haben häufig eine positive absolute Rendite erwirtschaftet (durchschnittliche Pensionskassenportfolios zwischen +1.08% und +1.51%). Die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und die Entwicklung der Märkte bleiben mit grossen Unsicherheiten verbunden. Das tiefe Zinsniveau bleibt zudem eine grosse Herausforderung für die Vorsorgeeinrichtungen.

Vermögensgrösse hat keinen Einfluss auf die absoluten Ergebnisse der Kassen

Weisen grössere Pensionskassen z.B. aufgrund einer besseren Verhandlungsposition bei der Mandatsvergabe oder wegen ausgeprägteren Analysemöglichkeiten durchschnittlich höhere absolute Renditeergebnisse aus als kleine Vorsorgeeinrichtungen? Im Betrachtungszeitraum über die Jahre 2018 bis 2019 hatte die Vermögensgrösse gemäss der vorliegenden Studie keinen Einfluss auf die absoluten Ergebnisse der Vorsorgeeinrichtungen.

Dies ist insbesondere interessant, da in den beiden Anlagejahren verschiedene Anlagekategorien erfolgreich waren. Im Durchschnitt waren die absoluten Renditen im Jahr 2018 negativ und im Jahr 2019 deutlich positiv. Die Datenbasis kann die Hypothese, dass grosse Vorsorgeeinrichtungen gegenüber kleinen einen Performancevorteil ausweisen, über die letzten beiden Jahre nicht bestätigen. Von 2018 bis 2019 wiesen grosse gegenüber kleinen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt keine abweichenden absoluten Renditeergebnisse aus.

Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen hat sich 2019 deutlich verbessert

Der risikotragende Deckungsrad misst die Belastung der Risikoträger von Schweizer Pensionskassen. Die aktuelle Erhebung zeigt, dass sich die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2019 deutlich verbessert hat. So stieg der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung von 89.0% (2018) auf 102.3% (2019, für die per Stichtag verfügbare Peer Group an Vorsorgeeinrichtungen) und befand sich damit nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2017 (102.4%).

Ein risikotragender Deckungsgrad von unter 100% bedeutet, dass per Stichtag die garantierten Renten nicht ohne Unterstützung der Risikoträger finanziert werden können. Die deutliche Verbesserung des risikotragenden Deckungsgrades kann primär auf die positiven absoluten Renditen des Jahres 2019 zurückgeführt werden. Die Zinsen haben sich im Berichtsjahr 2019 nicht merklich verändert, wodurch es zu keinen signifikanten Änderungen der diskontierten Verpflichtungen gekommen ist.

Risikotragender Deckungsgrad stieg 2019 stärker als der technische Deckungsgrad

Der risikotragende Deckungsgrad misst die effektive finanzielle Situation der Pensionskassen aus Sicht der Risikoträger transparent und vergleichbar. Der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung stieg im letzten Jahr aufgrund der positiven absoluten Renditen deutlich von 89.0% (2018) auf 102.3% (2019) und befand sich damit wieder auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 2017 (102.4%). Ein Wert von über 100% bedeutet, dass per Ende des Jahres 2019 das verbleibende Vermögen nach Ausfinanzierung der laufenden Renten im Durchschnitt leicht oberhalb der Austrittsleistung der aktiv Versicherten lag.

Der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad stieg im Jahr 2019 stärker als der technische Deckungsgrad. Eine Ursache dafür ist, dass die Risikoträger mit einem beschränkten Anteil am Kapital der Vorsorgeeinrichtung die gesamten Risiken tragen. Daraus resultiert beim risikotragenden Deckungsgrad eine Hebelwirkung.

Vermögensverwaltungskosten sind leicht gesunken

Vermögensverwaltungskosten spielen sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch für die Verantwortlichen von Pensionskassen eine wichtige Rolle. 2019 betrugen diese im Durchschnitt aller Vorsorgeeinrichtungen 0.42% (Median: 0.38%) der transparenten Anlagen. Der Median und der Durchschnitt nahmen im Vergleich zum Vorjahr (Durchschnitt 2018: 0.44%, Median 2018: 0.40%) leicht ab. Rund 93% (2018: 97%) der Vorsorgeeinrichtungen verfügen über eine Transparenzquote zwischen 98% und 100%.

Im Vergleich zum Jahr 2018 sanken die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten leicht. Der Anteil an Vorsorgeeinrichtungen mit vollständiger Kostentransparenz bleibt hoch.

Erstmals rechneten mehr Kassen mit einem Umwandlungssatz von unter 5%

Die ausgewiesenen Umwandlungssätze aller betrachteten Vorsorgeeinrichtungen betrugen per 01.01.2020 sowohl im Durchschnitt als auch im Median 5.56% (Durchschnitt 01.01.2019: 5.75%, Median: 5.8%). Bei rund 17% (2018: 27%) aller betrachteten Vorsorgeeinrichtungen betrug der Umwandlungssatz mehr als 6.00%, während 18.5% (2018: 8.5%) einen Umwandlungssatz von 5.00% oder tiefer anwendeten. Damit rechneten erstmals mehr Vorsorgeeinrichtungen mit einem Umwandlungssatz von unter 5% als mit einem Satz von über 6%. Gegenüber dem Vorjahr ist demnach sowohl der Median als auch der durchschnittliche Umwandlungssatz deutlich und auf breiter Basis gesunken. Die Spannweite umfasst Sätze zwischen 3.5% und 7.2%. Basierend auf den Zinssätzen per 31.12.2019 liegt der ökonomisch neutrale Umwandlungssatz bei 3.57%.

Für zukünftige Renten wird deutlich mehr Kapital benötigt als vorhanden ist

Unter Berücksichtigung des Zinsniveaus per Ende 2019 berechnet sich ein Umwandlungssatz von rund 3.57%. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt mit 5.56% somit weiterhin deutlich darüber. Dies bedeutet, dass ökonomisch gesehen für die zukünftigen Renten deutlich mehr Kapital benötigt wird, als bei der Pensionierung vorhanden ist. 

Umwandlungssätze werden weiter sinken

In einer weiteren Analyse werden die bereits bekanntgegebenen zukünftigen Umwandlungssätze (max. 10 Jahre in die Zukunft) der Kassen verglichen. Vorsorgeeinrichtungen innerhalb dieser Vergleichsgruppe sehen in Zukunft Umwandlungssätze von durchschnittlich 5.39% vor. Gegenüber dem Vorjahr (2018: 5.58%) bedeutet das eine deutliche Senkung von -0.19%-Punkten. Dies verdeutlicht, dass in Zukunft mit deutlich tieferen Umwandlungssätzen zu rechnen ist.

Die Umwandlungssätze per 01.01.2020 liegen bei Pensionskassen durchschnittlich bei rund 5.56% (01.01.2019: 5.75%) und werden gemäss aktuellem Informationsstand in den nächsten Jahren auf durchschnittlich rund 5.39% gesenkt werden. Gegenüber den Vorjahren sind die beschlossenen zukünftigen Rentenumwandlungssätze deutlich und auf breiter Basis gesunken.

Weitere Indikatoren

Lediglich 2 von 231 der privatrechtlichen Pensionskassen sind noch im Leistungsprimat. Dagegen verfügen noch rund 11% der öffentlich-rechtlichen Kassen über ein Leistungsprimat. Das Beitragsprimat ist die mit Abstand häufigste Primatart.

Hinsichtlich der verwendeten Sterbetafeln hat sich der Anteil Vorsorgeeinrichtungen mit Generationentafeln gegenüber Periodentafeln im Vergleich zum Vorjahr wiederum erhöht. Per Ende 2019 rechneten zum ersten Mal mehr Vorsorgeeinrichtungen mit Generationentafeln (56%; Vorjahr 48%) als mit Periodentafeln.

Der durchschnittliche technische Anteil des Vorsorgekapitals der aktiv Versicherten am gesamten Vorsorgekapital beträgt rund 53% und hat gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht abgenommen. Die mittleren 50% der Vorsorgeeinrichtungen weisen eine Quote für das Vorsorgekapital der aktiv Versicherten zwischen rund 42% und rund 65% aus.

Bei den Anlagestrategien der Pensionskassen zeigt sich eine grosse Vielfalt

Obligationen CHF, Aktien Welt und Immobilien sind weiterhin die bedeutendsten Anlagekategorien. Die Quoten der Obligationen CHF und der Obligationen Fremdwährungen haben im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen, während die Alternativen Anlagen und die Immobilien leicht zugenommen haben. Einige Vorsorgeeinrichtungen legten eine strategische Gewichtung der Anlagekategorien fest, die über den Kategorienlimiten gemäss BVV 2 lagen.

So überschritt der Strategiewert einer Vorsorgeeinrichtung die BVV-2-Limite der Aktien von 50%, 17 Vorsorgeeinrichtungen die BVV 2 Limite der Alternativen Anlagen von 15% und 29 Vorsorgeeinrichtungen die BVV 2 Limite der Immobilien von 30%. Insgesamt haben 45 von 253 (rund 17.8%) mindestens eine Kategorienlimite gemäss BVV 2 strategisch überschritten. Eine Überschreitung der BVV-2-Limite muss im Jahresbericht schlüssig dargelegt werden.

Über die Studie

Die vorliegende Studie verwendet Daten aus den revidierten Geschäftsberichten von Vorsorgeeinrichtungen. Diese Daten zeichnen sich durch einen hohen Standardisierungsgrad und eine hohe Zuverlässigkeit aus. Die Analyse fokussiert dabei auf wichtige und vergleichbare Kennzahlen. Schlussendlich stützt sich die Studie auf eine breite und repräsentative Peer Group von 289 Pensionskassen mit einem kumulierten Vorsorgevermögen von 730 Milliarden Franken und über 3.4 Millionen Versicherten.

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