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Gelbe Karte für die EU-Pläne einer „grünen“ Finanzwirtschaft

Dienstag, 23.10.2018

Die EU-Kommission drängt die Finanzwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und hat dafür einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Experten sehen eine ‘Verpflichtung’ für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter kritisch.

Für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter sollte es keine Verpflichtung geben, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Dieser Meinung ist zumindest CEP, das Centrum für Europäische Politik mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Denn sei die Nachfrage seitens der Anleger vorhanden, würden Anbieter Nachhaltigkeitsaspekte von sich aus berücksichtigen.

Aktionsplan kann europäischen Markt für nachhaltige Finanzprodukte fördern

Dennoch wertet CEP es positiv, dass der Aktionsplan die Entwicklung eines europäischen Marktes für nachhaltige Finanzprodukte fördern könne. Insbesondere das geplante EU-Klassifikationssystem („EU-Taxonomie“), mit EU-weit einheitlichen Kriterien zur Ermittlung der „Nachhaltigkeit“ eines Finanzprodukts, könne dabei hilfreich sein.

Risiko einer industriepolitischen Steuerung besteht

Es gebe allerdings kein objektives oder einheitliches Verständnis von „Nachhaltigkeit“, so CEP, wodurch das Risiko bestehe, dass den Präferenzen der Anleger nicht zwangsläufig entsprochen werde und eine zweifelhafte industriepolitischen Steuerung stattfände.

Grüner Unterstützungsfaktor könnte die Finanzmarktstabilität gefährden

Eine pauschale Senkung der Eigenkapitalanforderungen für Banken durch einen „grünen Unterstützungsfaktor“ gefährde zudem die Finanzmarktstabilität, kritisiert CEP weiter. Zwar könnten physische Umweltrisiken (etwa infolge der Klimaerwärmung) oder Transitionsrisiken (etwa die Infragestellung etablierter Technologien wie des Verbrennungsmotors vor dem Hintergrund europäischer CO2-Reduktionsziele) auch Risiken für Finanzinstitute mit sich bringen. Diese könne die Finanzaufsicht aber schon heute berücksichtigen, so dass es für grössere Änderungen in den Aufsichtsvorschriften keinen Grund gebe.

EU-Gesetzgeber sollte stattdessen die Regulierung anpassen

Statt Finanzinstitute und Anleger bei der Allokation ihres Kapitals zur Anwendung eines umstrittenen Nachhaltigkeitsbegriffs zu zwingen, plädiert das CEP dafür, dass der EU-Gesetzgeber die Regelwerke anpasst, welche den jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten zugrunde liegen.

Laut EU-Kommission reicht das derzeitige Investitionsniveau in der EU jedoch nicht aus, um ein „ökologisch nachhaltiges Wirtschaftssystem zu unterstützen. Um die EU-Klima- und Energieziele bis 2030 zu verwirklichen, seien jährlich zusätzliche 180 Milliarden Euro an Investitionen notwendig. Neben „umweltbezogenen Erwägungen“ würden auch „soziale Erwägungen“ bei Investitionsentscheidungen „nicht ausreichend berücksichtigt“.

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