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«Nur 13% der Steuerzahlenden können den abzugsfähigen Maximalbetrag geltend machen»

Montag, 26.11.2018

Gemäss einer Motion soll der steuerlich abzugsfähige Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a auf 15’000 für Arbeitnehmer bzw. auf 45’000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben werde. Der Bundesrat lehnt ab.

Erich Hess von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) will die persönliche Altersvorsorge stärken. Er hat eine Motion eingereicht, die von SVP-, FDP- und BDP-Vertretern unterzeichnet wurde, wodurch der Bundesrat beauftragt wird, den steuerlichen Maximalbetrag für Einzahlungen in die 3. Säule auf 15’000 Franken für Arbeitnehmer beziehungsweise auf 45’000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge anheben zu lassen.

Rentensystem würde insgesamt gestärkt

Laut Hess gehört die 3. Säule zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der Lebensstandard auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in die 3. Säule. Die Limite hierfür ist jedoch relativ tief, findet Hess. Momentan liegen die Höchstgrenzen bei 6’768 Franken für Arbeitnehmer beziehungsweise bei 33’840 Franken für Erwerbstätige ohne BVG. Durch eine Anhebung der steuerlich begünstigen Maximalbeiträge würde die persönliche Altersvorsorge attraktiver und das Schweizerische Rentensystem insgesamt gestärkt, so sein Fazit.

Profitieren würden vor allem Versicherte mit über 100’000 Franken Jahreseinkommen

Der Bundesrat beantragt jedoch die Ablehnung der Motion. Derzeit bringe ein Drittel der Steuerzahlenden (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2015) Beiträge an die Säule 3a in Abzug. Nur 13% der Steuerzahlenden könnten den abzugsfähigen Maximalbetrag geltend machen. Zudem kämen 80% der durch Abzüge für Beiträge an die Säule 3a realisierten Steuerersparnisse Haushalten zugute, deren steuerbares Einkommen 75’000 Franken übersteige.

Die Erhöhung des steuerlichen Maximalbetrags für Einzahlungen in die Säule 3a würde es vor allem Versicherten mit einem steuerbaren Einkommen von über 100’000 Franken pro Jahr ermöglichen, noch höhere Abzüge zu tätigen, wie der Bundesrat weiter erklärt. Die Massnahme würde daher nur einer begrenzten Gruppe von Versicherten zugutekommen, die in der Regel schon heute über eine solide Vorsorge verfügt.

Auch Haushalte mit 105’000 Franken können nur durchschnittlich 10’000 Franken sparen

Zahlen dazu liefert die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2012 bis 2014. Sie zeigt beispielsweise auf, dass sogar Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von 105’000 Franken pro Jahr durchschnittlich nur rund 10’000 Franken sparen können.

Der Bundesrat hält zudem fest, dass sich der maximal erlaubte Abzug im Rahmen der Säule 3a anhand eines Prozentsatzes des oberen BVG-Grenzbetrags (Säule 2a) bemesse, der kontinuierlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werde. Damit steige auch die Höhe des Abzugs für Beiträge an die Säule 3a.

Direkte Bundessteuer müsste mit Steuerausfällen von rund 350 Millionen Franken rechnen

Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die persönliche Vorsorge der Versicherten mit der vorgeschlagenen Massnahme nicht gestärkt werde. Ausserdem müsse bei der direkten Bundessteuer mit Steuerausfällen von rund 350 Millionen Franken jährlich gerechnet werden (Basis: Steuerstatistiken 2015). Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.

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