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Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung ist im Mai 2019 möglich

Freitag, 28.09.2018

Eine allfällige Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung soll voraussichtlich am 19. Mai 2019 stattfinden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Mit der Ansetzung einer allfälligen Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; vormals Steuervorlage 17) auf den 19. Mai 2019 können die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden, wie der Bundesrat mitteilt.

Früherer Abstimmungstermin ist nicht möglich

Intensiv geprüft habe er zuvor auch die Möglichkeit einer Vorverlegung des Abstimmungstermins auf den 10. Februar 2019. Die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen liessen eine solche Vorverlegung jedoch nicht zu. Eine ordnungsgemässe Durchführung der Volksabstimmung wäre nicht gewährleistet.

Vorbereitungen für die Umsetzung der Reform in den Kantonen können beginnen

Aus den erwähnten demokratiepolitischen Überlegungen hat sich der Bundesrat für den Abstimmungstermin vom 19. Mai 2019 entschieden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung dieser Reform in den Kantonen können bereits nach der Schlussabstimmung im Parlament beginnen.

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