Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stellen höhere Anforderungen an Transparenz und Finanzierungssicherheit

Freitag, 02.11.2018

Die OAK BV hat sich entschlossen, zum Weisungsentwurf «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» eine Anhörung durchzuführen. Sie nimmt Stellungnahmen bis zum 15. Januar 2019 entgegen.

Vorsorgeeinrichtungen, die als Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen organisiert sind, weisen gemäss Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) unterschiedliche und oftmals komplexe Strukturen auf. Sie stehen untereinander im Wettbewerb, sowohl um Neuanschlüsse von Arbeitgebern als auch um die Weiterführung bestehender Kundenbeziehungen. Verglichen mit firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen stellen diese Eigenschaften zusätzliche Anforderungen dar, insbesondere in Bezug auf die Aspekte Governance, Transparenz und Finanzierungssicherheit, wie die OAK BV erklärt.

Risikobeurteilung soll gleichwertig sein 

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die OAK BV in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden und unter Einbezug von Experten für berufliche Vorsorge und Revisoren Weisungen erarbeitet, die eine einheitliche Informationsbeschaffung durch die regionalen Aufsichtsbehörden ermöglichen. Diese Informationen dienen laut OAK BV als Basis für eine gleichwertige Risikobeurteilung wie bei den firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen.

Die Weisungen bezwecken:

  • eine Erhöhung der Transparenz der Risikoverteilung sowie der Entscheidungsstrukturen im Hinblick auf eine strukturgerechte Risikobeurteilung bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen;
  • die Sicherstellung einer einheitlichen Informationsbeschaffung durch die regionalen Aufsichtsbehörden;
  • die Vorgabe von Mindeststandards betreffend Anforderungen an die Organisation und Loyalität von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.

Anhörung ist kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren

Die OAK BV weist darauf hin, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren handelt. Auf eine Publikation der einzelnen Stellungnahmen und der Auswertung werde daher verzichtet.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.