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Schweizer Stimmbürger entscheiden am 19. Mai 2019 über die AHV-Finanzierung

Mittwoch, 06.02.2019

Das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ist formell zustande gekommen. Die Schweizer Wirtschaft indes unterstützt die AHV-Zusatzfinanzierung.

Das Referendumskomitee hat am 17. Januar 2019 insgesamt 61'381 Unterschriften gegen das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; vormals Steuervorlage 17) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 60'749 Unterschriften gültig sind.

AHV-Finanzspritze übertüncht gravierende Strukturprobleme in der Altersvorsorge

Die AHV-Finanzierung über Steuereinnahmen ist heiss umstritten. Denn jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, soll mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert» werden. Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen wird ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen.

Der AHV-Fonds soll als Gegenmassnahme mit total 2,1 Milliarden Franken aus drei Finanzierungsquellen alimentiert werden: 3 zusätzlichen Lohnpromille (je 0.15% Arbeitgeber/Arbeitnehmer) in Höhe von 1,2 Milliarden Franken; einer Zuweisung des ganzen Demografieprozents der MWST an den AHV-Ausgleichsfonds in Höhe von 520 Millionen Franken sowie eine Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV in Höhe von 385 Millionen Franken.

Kritiker monieren, dass mit der AHV-Steuervorlage keine echte Reform stattfinde. Die AHV-Finanzspritze übertünche vielmehr die gravierenden Strukturprobleme in der Altersvorsorge.

Schweizer Sozialversicherungen profitieren stark

Economiesuisse, der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft, begrüsst das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung indes. Als Grund nennt economiesuisse unter anderem, dass die Schweizer Sozialversicherungen stark davon profitieren würden, allen voran die AHV. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätze, dass die Sozialversicherungen dank dem Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig mit etwa 940 Millionen Franken Mehreinnahmen rechnen könnten. 

Referendum ist formell zustande gekommen

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 16. Januar 2019 wird die Vorlage somit am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gelangen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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