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Die Schweiz und Italien einigen sich in Steuerfragen

Freitag, 16.01.2015

Die Schweiz und Italien erzielen eine Einigung in Steuerfragen. Sie soll die Beziehungen im Finanz- und Steuerbereich nach langen Kontroversen verbessern und die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor Einführung des AIA erleichtern.

Die Schweiz und Italien haben eine grundsätzliche Einigung über die künftige Zusammenarbeit in Steuerfragen erzielt. Zurzeit bereiten die beiden Regierungen die Unterzeichnung eines Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie einer Roadmap mit Eckwerten vor.

Die beiden Dokumente sollen vor der im italienischen Selbstanzeigeprogramm bezeichneten Frist vom 2. März 2015 unterzeichnet werden. Die Einigung verbessert die Beziehungen im Finanz- und Steuerbereich zwischen der Schweiz und Italien nach jahrelangen Kontroversen und erleichtert die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA).

Massive Kapitalabflüsse sollen verhindert werden

Zu den angestrebten Zielen zählt etwa ein geregelter Übergang zum künftigen automatischen Informationsaustausch, namentlich die Vereinfachung der Regularisierung von Vermögenswerten von italienischen Bankkunden ohne massive Kapitalabflüsse und zur Reduktion der Risiken für Banken und ihre Angestellten aus rechtlicher Verfolgung. Im Gegenzug soll die Schweiz von den italienischen schwarzen Listen sobald als möglich gestrichen werden.

Es soll der OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch gelten

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien soll mit einem Protokoll ergänzt werden, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Es soll nach der Inkraftsetzung – wie in mehreren Abkommen mit anderen Ländern – für Tatbestände ab dem Tag der Unterzeichnung anwendbar sein.

Verbessert werden sollen auch das Grenzgängerabkommen sowie der Marktzugang für Finanzdienstleister.

Die Einigung zwischen der Schweiz und Italien wurde am 19. Dezember 2014 parafiert. Zurzeit finden in der Schweiz die vor der Unterzeichnung gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Kantone und Wirtschaftsverbände statt. Die Unterzeichnung soll bis Ende Februar erfolgen.

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