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Rentenantragsverfahren und der Datenaustausch mit Sozialversicherungen erfolgen künftig elektronisch

Mittwoch, 29.07.2015

Das zwischenstaatliche Rentenantragsverfahren in der EU und mit der Schweiz wird voraussichtlich ab 1.01.2016 elektronisch durchgeführt. Auch der innerschweizerische Datenabgleich mit den Sozialversicherungen erfolgt künftig elektronisch.

Im Rahmen der per 1. April 2012 in Kraft getretenen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit soll das zwischenstaatliche Rentenantragsverfahren künftig elektronisch durchgeführt werden. Die Schweiz ist verpflichtet, sich am „Electronic Exchange of Social Security Information“ (EESSI Programm) zu beteiligen. Der bisherige Austausch mittels Papierformularen (E-Formulare) soll abgeschafft werden. Damit die Anbindung der Schweiz an EESSI erfolgen kann, muss auch der innerschweizerische Austausch elektronisch abgewickelt werden. Im Rentenbereich wurde dazu das schweizerische Projekt „SNAP-EESSI Pension“ initialisiert. Das Ziel dieses Projektes ist den Datenaustausch im EU-Rentenantragsverfahren zwischen den Ausgleichskassen, IV-Stellen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) elektronisch abzuwickeln.

Daten werden künftig mittels „Swiss Web Application Pension“ erfasst

Ab Einführung des neuen Rentenantragsverfahren werden sämtliche für einen EU-Rentenantrag notwendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen direkt in der neuen „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ erfasst und der ZAS elektronisch übermittelt.

Aufgrund der erfassten Daten kann SWAP die für den EU-Antrag notwendigen Daten in das entsprechende EU-Format (P-Formulare) umwandeln. Die Weiterleitung an die ausländischen Verbindungsstellen erfolgt schlussendlich durch die ZAS (vorerst weiterhin in Papierform). Der heutige Papieraustausch zwischen Ausgleichskasse/IV-Stelle und ZAS wird daher entfallen. Mittelfristig, ab der definitiven Einführung von EESSI in der EU, wird auch die Übermittlung in die EU elektronisch erfolgen.

Gewisse Daten werden mit schweizerischem Formular erhoben

Um den EU-Rentenantrag weiterleiten zu können, werden von den versicherten Personen auch weiterhin bestimmte Informationen angefordert werden müssen (z.B. Personalien über Familienmitglieder, Versicherungszeiten). Die neuen Formulare der EU sind jedoch für die Erhebung der Daten beim Versicherten ungeeignet. Aus diesem Grund wurde im Projekt ein einheitliches schweizerisches Formular entwickelt. Dieses wird durch SWAP mit den bereits bei der Durchführungsstelle vorhandenen Angaben des Versicherten vorausgefüllt und kann diesem danach zur Ergänzung zugestellt werden.

Test- und Pilotbetrieb werden bereits im Dezember 2015 aufgenommen

Der Projektausschuss hat am 08.05.2015 der Aufnahme des Test- und Pilotbetriebs mit ausgewählten Ausgleichskassen und IV-Stellen zugestimmt. Dieser findet bis voraussichtlich Dezember 2015 statt. Nach erfolgreichem Test- und Pilotbetrieb erfolgt die produktive Inbetriebnahme von SWAP.

Gemäss heutiger Planung ist diese voraussichtlich per 01.01.2016 vorgesehen, wobei eine angemessene Übergangsfrist für den Rollout in den Durchführungsstellen vorgesehen ist.

Die aktuelle Planung sieht für AHV-Anträge wie folgt aus

Frühestens ab dem 01.01.2016 können durch die Ausgleichskassen AHV-Anträge bereits elektronisch via SWAP der ZAS gemeldet werden. Während einer 9-monatigen Übergangsfrist können die Anträge jedoch weiterhin in Papierform mit den bisherigen E-Formularen eingereicht werden. Voraussichtlich ab dem 01.10.2016 sind sämtliche EU-AHV-Anträge mittels SWAP der ZAS zu melden.

...für IV-Anträge

IV-Anträge können voraussichtlich erstmals ab dem 01.10.2016 durch die IV-Stellen in elektronischer Form der ZAS und/oder der Ausgleichskasse gemeldet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, und während einer weiteren 3-monatigen Übergangsfrist bis am 31.12.2016, kann die Einleitung des EU-Rentenverfahrens weiterhin mit den Papierformularen erfolgen.

Gemäss heutiger Planung ist die Benützung von SWAP spätestens ab 01.01.2017 bei allen Durchführungsstellen vorgesehen.

Das Verfahren zur Leistungsfestsetzung wird ändern

Die Einführung von SWAP hat Änderungen im Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV (KSBIL) zur Folge. Die überarbeitete Weisung wird im Herbst 2015 veröffentlicht. Voraussichtliches Inkrafttreten ist der 01.01.2016.

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