Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2025. weiterlesen
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