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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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UCITS-Richtlinie

UCITS steht für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. Darunter fallen Investmentfonds bzw. Publikumsfonds, die in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente investieren. Die UCITS-Richtlinie definiert die speziellen Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften. Schwerpunkt bildet die Regelung der zulässigen Vermögensgegenstände, in die ein UCITS investieren darf.

Ueberentschädigung

Sobald jemand krank wird oder einen Unfall hat, kann er unter Umständen mehrere (Sozial-)Versicherungen für spezifische Leistungen angehen. Die Leistungssysteme verschiedener Versicherungen kommen dann miteinander in Berührung, was zu Überschneidungen oder Verflechtungen führen kann. Die anspruchsberechtigte Person soll dadurch finanziell aber nicht bessergestellt werden, als wenn das Ereignis nicht eingetreten wäre.

Umhüllende oder gesplittete Vorsorge

Eine Vorsorge wird als umhüllend bezeichnet, wenn sie über den Bereich des BVG-Obligatoriums hinausgeht. Sie hat im Minimum die gesetzlichen Mindestleistungen zu erfüllen. Eine gesplittete Vorsorge ist dagegen auf zwei Rechtsträger verteilt. Dadurch entsteht eine Basisvorsorge, welche die BVG-Mindestleitungen erbringt und auch umhüllend ausgestaltet sein kann, sowie eine Zusatz- oder Kadervorsorge. Jene Vorsorge hat keine direkte Grundlage im BVG und wird auch ausserobligatorische Vorsorge genannt.

Umlageverfahren

Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge BVG, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren konzipiert ist, basiert die AHV auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Leistungen, die ein Versicherter nach seiner Pensionierung beziehen kann, nicht individuell vorfinanziert sind, sonder aus den laufenden Prämienzahlungen des Kollektivs finanziert werden.

Umlaufgeschwindigkeit

Die Umlaufgeschwindigkeit oder auch Umschlagshäufigkeit des Geldes ist die Häufigkeit, mit der die vorhandene Geldmenge innerhalb eines Jahres durchschnittlich umgesetzt wird. Die Umlaufgeschwindigkeit umfasst sämtliche Zahlungsarten. Bargeld wird langsamer umgeschlagen als Sichtguthaben, die wesentlich häufiger für Zahlungen eingesetzt werden.

Umschuldung

Zu einer Umschuldung gehöhren Massnahmen mit dem Ziel, einen Schuldner - ein Unternehmen, ein Staat oder eine Privatperson - zu entlasten und seine Schuldentragfähigkeit herbeizuführen. Bestehende Schuldverhältnisse müssen dazu verändert werden, ohne dass es zu einer Verminderung des Schuldenbetrags kommen muss. Die Veränderung kann in der Verringerung der bestehenden Zins- und/oder Tilgungslasten bestehen, um den Schuldner von einer zu hohen Aufwands- (Zinslast) und/oder Liquiditätsbelastung (Tilgungslast) zu befreien, die zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen kann. Umschuldungen dienen somit der Verringerung der Rückzahlungsbelastungen, um die unternehmerischen oder staatlichen Handlungsspielräume zu vergrössern.

Umwandlungssatz

Mit dem Mindestumwandlungssatz wird das BVG-Alterskapital (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslänglich garantierte, jährliche Altersrente umgewandelt. Der Umwandlungssatz ist in Art. 14 Abs. 2 BVG geregelt und beträgt (seit 2014) beim obligatorischen Teil des Altersguthabens für Männer und Frauen einheitlich 6,8 Prozent.

Unterdeckung

Von Unterdeckung spricht man, wenn das Vermögen einer Pensionskasse nicht ausreicht, um die heutigen und zukünfigen Verpflichtungen zu finanzieren. Ist eine Pensionskasse in Unterdeckung, muss ihr Stiftungsrat laut Gesetz angemessene Sanierungsmassnahmen beschliessen. Damit soll die Unterdeckung beseitigt werden. Die Pensionskasse muss die Versicherten über die beschlossenen Sanierungsmassnahmen informieren.

Unternehmensanleihe

Unternehmensanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen. Sie dienen der Finanzierung eines Unternehmens. Dabei emittiert das Unternehmen Anleihen, bzw. legt sie zum Erwerb für Investoren auf.

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